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Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetz: Mit diesen Strafen müssen Sie rechnen
Gesetzliches

Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetz: Mit diesen Strafen müssen Sie rechnen

Arbeitgeber haben nach dem Arbeitsschutzgesetz Sorge für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu tragen. Wer die entsprechenden Gesetze nicht beachtet, Wartungen von Arbeitsmitteln nachlässig handhabt und wichtige Unterweisungen unterlässt, macht sich strafbar. Die Strafen fallen dabei so unterschiedlich aus wie die Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz.

Wenn sich aus der Nichtbeachtung der Gesetze und Vorschriften jedoch ein Schadensfall für einen Mitarbeiter ergeben hat, können sogar Freiheitsstrafen drohen. Mit welchen Strafen Sie bei Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz rechnen müssen, haben wir für Sie zusammengetragen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Gesetzliche Grundlagen
  2. Pflichten des Arbeitgebers
  3. Pflichten des Arbeitnehmers
  4. Konsequenzen bei Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz
  5. Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetz zahlt sich nicht aus

Gesetzliche Grundlagen

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Die Grundlage für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer stellt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dar. Ergänzt wird das Arbeitsschutzgesetz durch zahlreiche Verordnungen, die den Arbeitsschutz für spezifische Branchen und Tätigkeitsbereiche detailliert regeln. Dazu gehören zum Beispiel die Baustellenverordnung (BaustellV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hinzu kommen noch einige weitere wichtige Gesetzestexte, darunter das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Beim Herausfiltern der für den eigenen Betrieb wichtigen Verordnungen kann die Software RISK-Project helfen. Nutzen Sie dazu einfach unser Legal Compliance-Modul JURO.

Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetz: Strafen

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Pflichten des Arbeitgebers

Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber in der Verantwortung, die für seinen Betrieb wichtigen Schutzmaßnahmen anzuwenden. Da der Arbeitgeber in der Praxis aber nicht allein für die Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen zuständig sein kann, bedeutet das, dass er seine Mitarbeiter zuverlässig unterweisen und ständig über Veränderungen aufklären muss. Er ist zudem stets für die Überwachung der Einhaltung der Aufgaben verantwortlich.

Für die praktische Unterweisung ohne überflüssigen Papierkram stehen in der RISK-Project Software diverse Tools zur Verfügung.

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Pflichten der Arbeitnehmer

Die vorrangige Verantwortung im Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Arbeitnehmer sind jedoch nicht frei von Verantwortung. Gemäß §15 ArbSchG haben sie die Aufgabe, nach ihren Möglichkeiten und entsprechend der Unterweisungen des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit sowie die der Kollegen zu sorgen. Dazu ist es z.B. erforderlich, Arbeitsmittel, Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Haben Mitarbeiter im Betrieb eine Gefahr für Gesundheit und Sicherheit entdeckt, müssen sie dies unverzüglich dem Verantwortlichen melden.

Halten sich Arbeitnehmer nicht an ihre Pflichten, sollte der Arbeitgeber die Verstöße dokumentieren. Als letzte Konsequenz kann in einigen Fällen eine Kündigung notwendig werden.

Verstoß Gegen Arbeitsschutzgesetz Strafen

Bei einem Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz drohen teils hohe Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen.

Konsequenzen bei Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz

Wird ein Verstoß des Arbeitgebers gegen das Arbeitsschutzgesetz festgestellt, wird diesem zunächst von der zuständigen Behörde eine Frist gestellt, um die Versäumnisse nachzuholen. Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten dennoch nicht nach, kann die betroffene Arbeit unterbunden bzw. die Nutzung betroffener Arbeitsmittel untersagt werden. Zudem ist die Zahlung von Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro möglich.

Ist ein Arbeitnehmer durch die Versäumnisse zu Schaden gekommen, sind die Strafen für den Arbeitgeber entsprechend höher. Gefährdet der vorsätzliche Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten, sind auch Freiheitsstrafen möglich. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber einen Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz beharrlich wiederholt.

Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetz zahlt sich nicht aus

Manche Arbeitgeber handeln vorsätzlich gegen das Arbeitsschutzgesetz im Glauben, auf diese Weise in ihren Augen unnötige Kosten einsparen zu können. Grundlegend zahlt sich ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz aber nicht aus. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter arbeiten nachweislich produktiver. Arbeitsschutz wirkt sich somit unmittelbar positiv auf die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens aus. Betrachten Sie Ihre Mitarbeiter also vielmehr als  das wichtigste Kapital Ihres Unternehmens, in das es zu investieren und das es durch gewissenhaften Arbeitsschutz zu schützen gilt.

RISK-Project ist Ihnen dabei behilflich. Die Software erinnert an Fristen und leistet wichtige Hilfestellungen bei der Einhaltung der oft komplizierten Gesetze. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich für RISK-Project interessieren. Gerne legen wir Ihnen einen kostenlosen Testzugang an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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