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AwSV: Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Gesetzliches

Das Leben auf der Erde hängt vom Wasser ab. Ohne Wasser ist kein Leben möglich. Entsprechend wichtig ist es, die Gewässer für die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und als natürlichen Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten. Eine der größten Gefahren für unsere Gewässer geht von wassergefährdenden Stoffen aus. Darum ist es unerlässlich, das Auslaufen wassergefährdender Stoffe aus Anlagen aktiv zu verhindern, so dass es nicht zu Verunreinigungen der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers kommen kann. Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde zum Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen erlassen. Sie ist am 1. August 2017 in Kraft getreten und regelt seitdem die Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie die technischen und organisatorischen Anforderungen für Anlagen, die mit diesen Stoffen umgehen.

Was sind wassergefährdende Stoffe?

In §2 Abs. 1 gibt die AwSV eine Definition des Begriffs „wassergefährdende Stoffe“. Gemeint sind damit „feste, flüssige und gasförmige Stoffe und Gemische, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen“. Dazu gehören z.B. Öle, Kraftstoffe, Lösemittel, Säuren und Laugen, also Stoffe und Stoffgemische, die sowohl im industriellen und gewerblichen als auch im privaten Bereich Verwendung finden.

Awsv 2

Wassergefährdende Stoffe müssen in eine von drei Wassergefährdungsklassen eingeteilt werden.

Einteilung in drei Wassergefährdungsklassen

Die AwSV verpflichtet die Betreiber von Anlagen, Stoffe und Gemische, mit denen sie dort umgehen, entsprechend ihrer Gefährlichkeit als allgemein wassergefährdend oder nicht wassergefährdend einzustufen. Stoffe, die in die Kategorie „wassergefährdend“ fallen, sind nochmals in eine von drei Wassergefährdungsklassen zu unterteilen:

  • WGK 1: schwach wassergefährdend
  • WGK 2: deutlich wassergefährdend
  • WGK 3: stark wassergefährdend

Der Betreiber muss die Einstufung nicht selbst vornehmen, wenn dies bereits durch das Umweltbundesamt erfolgt ist. Für welche Stoffe das der Fall ist, kann man in der online-Datenbank Rigoletto des UBA einsehen. Die Einteilung in die Wassergefährdungsklassen bildet die Grundlage für die technischen und organisatorischen Sicherheitsanforderungen an die Anlagen.

Technische Grundsatzanforderungen der AwSV

Die AwSV regelt die technischen Grundsatzanforderungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Diese bestehen u.a. darin, dass die Anlagen so beschaffen sein müssen, dass sie nicht zur Gefahr für Gewässer werden können und durch sie keine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern zu befürchten ist. Um das zu gewährleisten, müssen die Behälter, in denen sich die wassergefährdenden Stoffe befinden, dicht, standsicher und hinreichend widerstandsfähig gegenüber den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüssen sein. Sollte es doch mal zu einem Austreten wassergefährdender Stoffe kommen, müssen die Anlagen diese auf geeignete Weise zurückhalten können. Dazu sind spezielle Rückhalteeinrichtungen erforderlich, z.B. in Form von Auffangwannen. Diese müssen dazu in der Lage sein, die austretenden Stoffe auch ohne menschliches Zutun sicher aufzufangen. Bei Anlagen mit einem erhöhten Risikopotential sind zusätzliche Maßnahmen zu treffen, z.B. das automatische Auslösen eines Alarms.

Regelmäßige Anlagenprüfungen sind Pflicht

Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen ist grundsätzlich der Betreiber verantwortlich. Dennoch muss eine Anlage vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßig wiederkehrenden Fristen auf ihren störungsfreien Betrieb hin überprüft werden. Mit der Anlagenprüfung sind externe Sachverständige zu beauftragen. Die Prüfintervalle können je nach Wassergefährdungsklasse unterschiedlich lang ausfallen.

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Anlagen, die wassergefährdende Stoffe beinhalten, müssen über spezielle Rückhalteeinrichtungen verfügen, die ein Austreten der Stoffe auch ohne menschliches Zutun aufhalten können müssen.

Den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dank RISK-Project immer im Überblick

Gerade Betriebe, die mit vielen verschiedenen wassergefährdenden Stoffen arbeiten, fällt es oft nicht leicht, den Überblick über die verschiedenen Prüffristen zu behalten. Kunden von RISK-Project haben die Möglichkeit, das Zusatzmodul „Servo-Wartung und Prüfwesen“ hinzu zu buchen. Dieses nimmt Ihnen zwar nicht die eigentliche Arbeit ab, erleichtert Ihnen aber die Organisation der betriebsinternen Wartungen und Prüfungen erheblich. Dank der praktischen Erinnerungsfunktion verpassen Sie zukünftig garantiert keine anstehende Anlagenprüfung mehr und bleiben so auch rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Zusätzlich können Sie die Anlagendokumentation, zu der Sie als Betreiber von Anlagen wassergefährdender Stoffe gemäß §43 AwSV verpflichtet sind, übersichtlich und papierlos direkt in der Software erledigen. Auch bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, die für Anlagen ab Gefährdungsstufe B vorliegen müssen, ist Ihnen RISK-Project behilflich.

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