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Dienstplanerstellung: Das müssen Sie beachten
Arbeitsschutz

Dienstplanerstellung: Das müssen Sie beachten

Egal, in welchem Unternehmen Sie arbeiten – um Dienstpläne kommt man nicht herum! Sie geben nicht nur Arbeitnehmern einen Überblick über ihre Arbeitszeiten, sondern vor allem dem Arbeitgeber, der Krankheits- und Urlaubstage koordinieren muss und die Stundenzahlen im Auge behält. Doch ein Dienstplan ist immer nur so gut wie seine Organisation. Auch bei einem ordentlich geführten Arbeitsplan können immer wieder Fehler und Probleme auftreten, die sich relativ leicht vermeiden lassen. Wir erklären Ihnen noch einmal genau, was Sie bei der Erstellung eines rechtlich korrekten Dienstplanes beachten müssen und wie Sie typische Probleme gleich zu Anfang aus dem Weg räumen.

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Rechtliche Grundlagen: Nachweispflicht und Bekanntgabefrist

Seit 2015 sind Unternehmen im Zuge des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in der Pflicht, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter schriftlich nachzuweisen. Daher gewinnt auch der Dienstplan an neuer Bedeutung und ermöglicht Unternehmern einen verbindlichen Überblick über die Arbeitszeiten, die ihre Angestellten geleistet haben.

Doch auch beim Dienstplan selbst gibt es gesetzliche Bestimmungen, an die sich das Unternehmen halten muss, wie etwa die Bekanntgabefrist für Arbeitszeiten. So muss ein Mitarbeiter mindestens vier Kalendertage im Voraus über eine Schichteinteilung informiert werden, den Bekanntgabetag nicht mitgezählt.

Auch was die Arbeits- und Ruhezeiten Ihrer Mitarbeiter angeht, sollten Sie bei Ihrer Dienstplanerstellung die gesetzlichen Grundlagen im Auge behalten. Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erlaubt der Gesetzgeber Arbeitstage von bis zu 8 Stunden. Überschritten werden dürfen diese nur, wenn sich der Arbeitssatz binnen 6 Kalendermonaten wieder ausgleicht, d. h. im Durchschnitt 8 werktägliche Arbeitsstunden. Während zwischen 6 und 9 Arbeitsstunden eine 30-minütige Pause vorgeschrieben ist, müssen es ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden bereits 45 Minuten sein. Die Pausen wiederum müssen wie die Arbeitszeiten im Voraus festgelegt werden.

Je nach Unternehmen und Altersklasse der Arbeitnehmer können die gesetzlichen Rahmenbedingungen erweitert ausfallen. Damit Sie bei dem rechtlichen Prozedere nicht den Überblick verlieren, finden Sie alle rechtlichen Grundlagen, die es bei der Erstellung eines Dienstplans zu beachten gilt, in unserem Softwareprogramm wieder. Mit dem Zusatz-Modul JURO für Legal Compliance behalten Sie sämtliche Rechtsvorschriften im Überblick und reduzieren Ihr persönliches Haftungsrisiko auf ein absolutes Minimum. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie mehr zu JURO erfahren wollen oder weitere Fragen und Probleme haben.

Dienstplanerstellung

Typische Fehler bei der Dienstplanerstellung

Doppelbelegung, Unterbesetzung und unbeachtete Urlaubszeiten sind nur drei der Probleme, die bei der Führung eines Dienstplans auftauchen können. Diese Herausforderungen betreffen jedoch nur einen Teilbereich der Arbeitsplanung – für einen umfassenden und rechtssicheren Arbeitsschutz braucht es mehr. Genau hier setzt das Arbeitsschutz-Modul von RISK-Project an: Es unterstützt Sie dabei, Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen schnell, einfach und rechtssicher zu erstellen, Ihr Gefahrstoffmanagement im Blick zu behalten und Unterweisungen orts- und zeitunabhängig online durchzuführen. Die Handhabung der Software ist kinderleicht und ermöglicht Ihnen und Ihren Mitarbeitenden eine stressfreie, papierlose und jederzeit nachvollziehbare Dokumentation aller Arbeitsschutzmaßnahmen. Damit schaffen Sie im gesamten Betrieb eine solide Grundlage für gelebten Arbeitsschutz!

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