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Dienstplanerstellung: Das müssen Sie beachten
Arbeitsschutz

Dienstplanerstellung: Das müssen Sie beachten

Egal, in welchem Unternehmen Sie arbeiten – um Dienstpläne kommt man nicht herum! Sie geben nicht nur Arbeitnehmern einen Überblick über ihre Arbeitszeiten, sondern vor allem dem Arbeitgeber, der Krankheits- und Urlaubstage koordinieren muss und die Stundenzahlen im Auge behält. Doch ein Dienstplan ist immer nur so gut wie seine Organisation. Auch bei einem ordentlich geführten Arbeitsplan können immer wieder Fehler und Probleme auftreten, die sich relativ leicht vermeiden lassen. Wir erklären Ihnen noch einmal genau, was Sie bei der Erstellung eines rechtlich korrekten Dienstplanes beachten müssen und wie Sie typische Probleme gleich zu Anfang aus dem Weg räumen.

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Rechtliche Grundlagen: Nachweispflicht und Bekanntgabefrist

Seit 2015 sind Unternehmen im Zuge des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in der Pflicht, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter schriftlich nachzuweisen. Daher gewinnt auch der Dienstplan an neuer Bedeutung und ermöglicht Unternehmern einen verbindlichen Überblick über die Arbeitszeiten, die ihre Angestellten geleistet haben.

Doch auch beim Dienstplan selbst gibt es gesetzliche Bestimmungen, an die sich das Unternehmen halten muss, wie etwa die Bekanntgabefrist für Arbeitszeiten. So muss ein Mitarbeiter mindestens vier Kalendertage im Voraus über eine Schichteinteilung informiert werden, den Bekanntgabetag nicht mitgezählt.

Auch was die Arbeits- und Ruhezeiten Ihrer Mitarbeiter angeht, sollten Sie bei Ihrer Dienstplanerstellung die gesetzlichen Grundlagen im Auge behalten. Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erlaubt der Gesetzgeber Arbeitstage von bis zu 8 Stunden. Überschritten werden dürfen diese nur, wenn sich der Arbeitssatz binnen 6 Kalendermonaten wieder ausgleicht, d. h. im Durchschnitt 8 werktägliche Arbeitsstunden. Während zwischen 6 und 9 Arbeitsstunden eine 30-minütige Pause vorgeschrieben ist, müssen es ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden bereits 45 Minuten sein. Die Pausen wiederum müssen wie die Arbeitszeiten im Voraus festgelegt werden.

Je nach Unternehmen und Altersklasse der Arbeitnehmer können die gesetzlichen Rahmenbedingungen erweitert ausfallen. Damit Sie bei dem rechtlichen Prozedere nicht den Überblick verlieren, finden Sie alle rechtlichen Grundlagen, die es bei der Erstellung eines Dienstplans zu beachten gilt, in unserem Softwareprogramm wieder. Mit dem Zusatz-Modul JURO für Legal Compliance behalten Sie sämtliche Rechtsvorschriften im Überblick und reduzieren Ihr persönliches Haftungsrisiko auf ein absolutes Minimum. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie mehr zu JURO erfahren wollen oder weitere Fragen und Probleme haben.

Dienstplanerstellung

Typische Fehler bei der Dienstplanerstellung

Doppelbelegung, Unterbesetzung und unbeachtete Urlaubszeiten sind nur drei der Probleme, die bei der Führung eines Dienstplans auftauchen können. Umso praktischer, wenn man automatisch über eventuelle Planungsfehler informiert wird! Unsere RISK-Project Arbeitsschutzsoftware ermöglicht Ihnen nicht nur die schnelle und einfache Erstellung von Dienst- und Urlaubsplänen, sondern liefert Ihnen zugleich viele wertvolle Tipps rund um Ihre Arbeitsplanung. Außerdem informiert die Software Sie bei eventuellen Unstimmigkeiten direkt, sodass sich kleine und große Ärgernisse bereits im Vorfeld vermeiden lassen. Die Handhabung unserer Software ist übrigens kinderleicht und ermöglicht Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine stressfreie Organisation der Arbeitsabläufe. Damit gehören unübersichtliche Email-Konversationen und gesetzliche Fehltritte der Vergangenheit an!

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