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Jugendarbeitsschutzgesetz: Diese Arbeitszeiten gelten für Jugendliche
Arbeitsschutz

Jugendarbeitsschutzgesetz: Diese Arbeitszeiten gelten für Jugendliche

Die Arbeitszeiten für Arbeitnehmer sind im Arbeitszeitgesetz genau festgelegt. Doch diese gelten nur für Erwachsene. Jugendliche kommen während ihrer Ausbildung, im Rahmen eines Praktikums oder auch als ganz normale Arbeitnehmer in vielen Betrieben zum Einsatz. Für sie gelten andere Regelungen, die im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) verankert sind. Die wichtigsten Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Jugendliche haben wir für Sie im Überblick.

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Inhaltsverzeichnis

    1. Wann gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
    2. Arbeitszeiten
    3. 5-Tage-Woche
    4. Pausenregelung
    5. Nachtruhe

Wann gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Dass Minderjährige nicht so viel arbeiten dürfen wie Erwachsene, ist klar. Kindern ist es sogar ganz verboten, zu arbeiten. Ausgenommen sind 14-jährige, die ein Schülerpraktikum absolvieren. Trotz des strikten Verbots der Kinderarbeit dürfen diese bis zu 35 Stunden in der Woche und sieben Stunden am Tag eingesetzt werden. Sobald eine minderjährige Person das 15. Lebensjahr vollendet hat, gilt diese nicht länger als Kind. Ab diesem Zeitpunkt und bis zum 18. Geburtstag greifen nun die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Arbeitszeiten

Die maximale Anzahl der Stunden, die Jugendliche arbeiten dürfen, unterscheidet sich von den erlaubten Arbeitszeiten Erwachsener. So dürfen 15-, 16- und 17-jährige höchstens 40 Stunden in der Woche und acht Stunden am Tag arbeiten. Die maximale Arbeitszeit darf auf 8,5 Stunden ausgedehnt werden, wenn diese dafür an anderen Tagen kürzer ausfällt.

Will ein minderjähriger Mitarbeiter sein Wochenende am Freitag schon etwas früher einleiten, ist es erlaubt, dass er an den anderen Tagen etwas länger arbeitet, um auf die 40-Stunden-Woche zu kommen. Auch wenn ein Betrieb an einem Brückentag schließt, ist es möglich, die fehlenden Stunden durch Mehrarbeit an anderen Werktagen auszugleichen. Je nach Branche und Tarifvertrag sind auch Ausnahmen möglich, die neun Stunden Arbeit am Tag bei einer 44-Stunden-Woche erlauben.

Jugendliche dürfen in der Regel nicht länger als acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Je nach Branche sind Ausnahmen möglich.

Jugendliche dürfen in der Regel nicht länger als acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Je nach Branche sind Ausnahmen möglich.

5-Tage-Woche

Jugendliche dürfen nicht mehr als fünf Tage die Woche arbeiten. Im Normalfall gelten die Werktage Montag bis Freitag als Arbeitstage für Jugendliche. Der Einsatz am Wochenende oder an Feiertagen ist nur in Einzelfällen möglich. Auch hier spielt die Branche eine große Rolle. Da die Wochenendarbeit in Pflegeberufen, im Gaststättengewerbe und in der Landwirtschaft üblich ist, ist es auch bei Jugendlichen erlaubt, diese am Samstag oder Sonntag zu beschäftigen. In diesem Fall steht den Betroffenen aber ein freier Ausgleichstag in derselben oder der darauffolgenden Woche zu.

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Pausenregelung

Wie jedem anderen Arbeitnehmer auch steht Jugendlichen ab einer bestimmten Arbeitszeit eine Pause zu. Arbeiten Ihre minderjährigen Angestellten zwischen 4,5 und 6 Stunden am Tag, müssen Sie diesen 30 Minuten Pause einräumen. Beträgt die Arbeitszeit mehr als sechs Stunden, hat der Betroffene das Recht auf eine einstündige Pause. Diese muss nicht am Stück genommen werden, sondern kann auch unterteilt werden, zum Beispiel in eine 15-minütige Frühstückspause und 45 Minuten Mittagspause.

Die Pause muss mindestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn und eine Stunde vor Arbeitsende stattfinden. Spätestens nach 4,5 Stunden Arbeitszeit muss es dem Beschäftigten möglich sein, Pause machen zu können. Nach Ende des Arbeitstages müssen Jugendliche mindestens zwölf Stunden Freizeit zur Verfügung haben, ehe Sie wieder im Betrieb erscheinen. Während dieser Zeit herrscht ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Pausen sind besonders für Jugendliche wichtig, um sich zu erholen und neue Energie zu tanken. Nach spätestens 4,5 Stunden muss der Arbeitgeber seinem minderjährigen Angestellten das ermöglichen.

Pausen sind besonders für Jugendliche wichtig, um sich zu erholen und neue Energie zu tanken. Nach spätestens 4,5 Stunden muss der Arbeitgeber seinem minderjährigen Angestellten das ermöglichen.

Nachtruhe

Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr herrscht für Jugendliche „Nachtruhe“; In dieser Zeit dürfen sie nicht arbeiten. Branchenspezifische Ausnahmen sind auch hier üblich. So dürfen Auszubildende, die in Bäckereien und Konditoreien arbeiten, bereits um 5 Uhr in den Arbeitstag starten. 17-jährige dürfen sogar schon um 4 Uhr beginnen. Im Gaststätten- und Schaustellergewerbe können die Arbeitszeiten entsprechend nach hinten ausgedehnt werden. Eine Beschäftigung Jugendlicher ist hier bis 22 Uhr möglich. In Betrieben, in denen in mehreren Schichten gearbeitet wird, ist ein Einsatz bis 23 Uhr erlaubt. Um unnötige, verkehrsbedingte Wartezeiten zu vermeiden, kann das Arbeitsende auch um 23.30 Uhr angesetzt werden.

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