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Gefährdungsbeurteilung an Schulen
Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung an Schulen

Schulen geben unseren Kindern Stabilität und sollen Sie optimal auf das spätere Berufsleben vorbereiten. Umso wichtiger ist es, dass sowohl Schüler als auch Lehrkräfte in der Schule keinen Gefahren ausgesetzt sind und mögliche Risikofaktoren bereits im Vorfeld ausgeräumt werden. Hierfür wiederum ist der Schulleiter verantwortlich, der als Arbeitgeber laut § 59 Abs. 8 des SchulG auch für die Sicherheit des Lehrerpersonals Sorge tragen muss. Um diese langfristig zu gewährleisten, sollten eventuelle Gefahrenquellen mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung präventiv vorgebeugt werden.

Gefahrenherde im Vorfeld ausmerzen

Besonders an einem Ort, der auch den Bedürfnissen junger Menschen beikommen soll, ist es wichtig, jede mögliche Gefahrenquelle in Betracht zu ziehen und nach Möglichkeit auszuräumen. Je nach Bundesland greifen hier verschiedene Bestimmungen, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen häufig variieren. Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine gute Möglichkeit, Gefahrenherde frühzeitig zu erkennen. Wenn Sie dabei auf die Expertise eines Profis vertrauen, können Sie außerdem sichergehen, dass alle gesetzlich geforderten Maßnahmen für Ihr jeweiliges Bundesland abgedeckt sind. Nicht zuletzt erfordert der Gefahrenschutz an Schulen eine besondere Fachkenntnis und sollte daher ausschließlich von einem Profi oder einem entsprechend geschulten Mitarbeiter durchgeführt werden.

Das beinhaltet eine Gefährdungsbeurteilung

Um den individuellen Gefahrenquellen in Ihrem Gebäude auf die Spur zu kommen, ist eine professionelle Betriebsbegehung unerlässlich. Ein erfahrener Sicherheitsexperte kann dabei versiert Gefahrenherde aufdecken, die ungeschulten Augen verborgen bleiben und diese mit entsprechenden Handlungshinweisen in seinen Bericht mit aufnehmen. Eine gute Kenntnis der aktuellen gesetzlichen Lage ist dabei Grundvoraussetzung für die sicherheitstechnische Analyse Ihres Schulbetriebs und garantiert, dass Schüler und Mitarbeiter optimal gemäß der geltenden Bestimmungen abgesichert sind.

Neben der Betriebsbegehung mit Ermittlung und Beurteilung der jeweiligen Gefährdungen, ist auch das Festlegen konkreter Schutzmaßnahmen Gegenstand einer Gefährdungsbeurteilung. Im besten Falle begleitet Sie der Sicherheitsexperte durch diesen Prozess und kann schließlich, anhand der durchgeführten Verbesserungen im Betrieb, eine abschließende Gefährdungsbeurteilung erstellen. Ein externer Sachgutachter bietet Ihnen dabei entscheidende Vorteile: Er spürt nicht nur Gefahrenquellen unter zur Kenntnisnahme gesetzlicher Rahmenbedingungen auf, sondern begleitet Sie zusätzlich durch den Prozess der Umsetzung sicherheitstechnischer Maßnahmen. Wir bieten Ihnen darüber hinaus das komplette Gesamtpaket, indem wir Ihnen einen Komplettschutz am Arbeitsplatz aus einer Hand ermöglichen. Auf diese Weise kommt es nicht zu lästigen Verzögerungen und Missverständnisse durch mangelhafte Koordination der Sachgutachter, wodurch wir Ihnen ein einwandfreies Serviceerlebnis ermöglichen.

Setzen Sie auf externe Sicherheitsexperten

Kleinere Betriebe und Schulen setzen häufig auf externe Sicherheitsexperten, um den Gefahrenschutz für Ihre Mitarbeiter dauerhaft sicherzustellen. Hierdurch erübrigt sich eine langwierige und kostenintensive Ausbildung oder Anheuerung eines betriebsinternen Sicherheitsbeauftragten. Auch regelmäßige Fortbildungen in aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und neuen Sicherheitskonzepten entfallen bei Konsultation eines extern angestellten Experten. Wir bieten Ihnen erfahrene Sicherheitsexperten mit aktuellem Fachwissen und Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Ihrem Bundesland. Eine individuelle Terminabsprache mit uns ermöglicht Ihnen darüber hinaus größtmögliche Flexibilität und Kosteneffizienz. So steht der Sicherheit in Ihrem Schulbetrieb nichts mehr im Wege!

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