Rückrufservice wir melden uns !

Sie möchten, dass wir Sie zurückrufen? Schicken Sie uns einfach Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie so bald wie möglich zurück.

=
Betriebsbegehung: Das müssen Arbeitgeber wissen
Arbeitsschutz

Die Betriebsbegehung dient dazu, die Arbeitsbedingungen im Betrieb zu bewerten und den Arbeitsplatz so sicher wie möglich zu gestalten. Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, regelmäßige Betriebsbegehungen durchzuführen. Das gilt ungeachtet der Größe des Unternehmens oder der Anzahl der Mitarbeiter. So sollen Arbeits- und Gesundheitsschutz sichergestellt werden. Wir erklären, wann eine Betriebsbegehung erforderlich ist, wer daran teilnehmen sollte und aus welchen Bestandteilen sie sich zusammensetzt.

Inhaltsverzeichnis

    1. Wann ist eine Betriebsbegehung vonnöten?
    2. Wer nimmt an der Begehung teil?
    3. Was muss vor und während der Begehung gemacht werden?
    4. Was ist im Anschluss zu tun?
    5. RISK-Project unterstützt Sie bei der Arbeitsschutzorganisation

Intelligente Arbeitsschutzorganisation mit RISK-Projekt

Jetzt kostenlos testen

Wann ist eine Betriebsbegehung vonnöten?

Betriebsbegehungen müssen in allen Betrieben stattfinden. Das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welches besagt, dass die getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen und kontinuierlich zu verbessern sind. Dafür sind Arbeitgeber bzw. Führungskräfte verantwortlich. Zu dem zeitlichen Abstand der Betriebsbegehungen macht der Gesetzgeber keine konkreten Angaben. Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es lediglich, dass diese regelmäßig durchzuführen sind. Die Häufigkeit der Betriebsbegehung sollte sich individuell nach der Größe und dem Gefährdungspotenzial im Betrieb richten.

Als Orientierungshilfe dient die Gefährdungsbeurteilung, in der alle Gefahrenquellen am Arbeitsplatz analysiert und entsprechende Schutzmaßnahmen entwickelt werden. Darüber hinaus sollten Betriebsbegehungen immer anlassbezogen erfolgen. Hat sich im Betrieb also ein Arbeitsunfall ereignet oder haben Mitarbeiter Kritik an der bestehenden Arbeitssicherheit geäußert, ist umgehend eine Betriebsbegehung in die Wege zu leiten. Um sich ein möglichst unverfälschtes Bild von der gegenwärtigen Situation machen zu können, ist eine unangekündigte Begehung besonders hilfreich.

Betriebsbegehung 2

Betriebsbegehungen sind Pflicht – unabhängig von Betriebsgröße und Anzahl der Mitarbeiter.

Wer nimmt an der Begehung teil?

Betriebsbegehungen gehören zu den betriebsinternen Arbeitsschutzmaßnahmen. Folglich nehmen daran meist nur Angehörige des Betriebs teil. Dazu zählen neben dem Arbeitgeber die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, ein Vertreter des Betriebsrats sowie der zuständige Sicherheitsbeauftragte. Zudem ist es durchaus sinnvoll, auch den Vorgesetzten des jeweiligen Arbeitsbereichs zur Betriebsbegehung einzuladen. Dieser kennt seinen Arbeitsbereich genau und kann etwaige Sicherheitsrisiken und Gefahrenquellen besonders gut einschätzen.

Zusätzlich zu den vom Arbeitgeber organisierten Betriebsbegehungen hat der Betriebsrat das Recht, eigene Betriebsbegehungen durchzuführen. Für den Zutritt zu den Arbeitsplätzen benötigt er keine ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers. Auch kann er verdachtsunabhängig und ohne jeden Anlass Stichproben durchführen. Dies dient der Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsrechts und betrieblichen Arbeitsschutzes. Auch außerbetriebliche Fachleute können bei der Betriebsbegehung teilnehmen, z.B. für die Durchführung von Messungen. Dazu ist aber die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Newsletter

Der Newsletter beinhaltet Informationen zu neuen Produkten, Aktionen und News.
=

Was muss vor und während der Begehung gemacht werden?

Alle Teilnehmer sollten im Vorfeld eine schriftliche Einladung zur Betriebsbegehung erhalten. Auch eine Vorbesprechung ist unerlässlich, um Aufgabenverteilung wie die Protokollführung und weitere Details zu klären. Bevor es an den Arbeitsplatz geht, sollten alle Teilnehmer mit der ggf. erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet werden, um sie während der Betriebsbegehung keinem Sicherheitsrisiko auszusetzen.

Bei der Begehung selbst geht es darum, Gefahrenpotenzial, Mitarbeiterbelastung und etwaige gesundheitliche Risiken zu beurteilen und auf den Untersuchungsergebnissen basierend eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Dabei sollte besonderes Augenmerk auf der bestimmungsgemäßen Nutzung technischer Schutzvorrichtungen sowie dem Tragen der PSA liegen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten aktiv in die Betriebsbegehung einbezogen werden, denn gerade sie wissen, wo in ihrem Arbeitsbereich in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz noch Nachholbedarf besteht. Gleichzeitig vermittelt man ihnen mehr Wertschätzung, was zu einer größeren Mitarbeiterzufriedenheit führt.

Betriebsbegehung 3

Werden technische Schutzmaßnahmen bestimmungsgemäß verwendet? Tragen alle Mitarbeiter ihre Schutzausrüstung? Das sind Fragen, die im Rahmen einer Betriebsbegehung geklärt werden.

Was ist im Anschluss zu tun?

Am Ende einer Betriebsbegehung tauschen sich alle Teilnehmer über ihre Eindrücke aus und entwickeln gemeinsam eine ggf. erforderliche Anpassung der Schutzmaßnahmen. Die Ergebnisse der Begehung sind schriftlich zu dokumentieren. Eine Checkliste bietet sich der Übersicht halber dabei eher an als ein formfreies Protokoll. Außerdem ist die Arbeit so deutlich schneller getan. Skizzen und Pläne können die Checkliste sinnvoll ergänzen. Das Protokoll muss nach seiner Fertigstellung an die Verantwortlichen zur Einsicht bereitgestellt werden. Die Ergebnisse der Begehung sind möglichst zeitnah umzusetzen.

RISK-Project unterstützt Sie bei der Arbeitsschutzorganisation

Eine spezielle Arbeitsschutzsoftware ist Ihnen bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes behilflich. RISK-Project ist eine solche Arbeitsschutzsoftware. Damit werden nicht nur Mitarbeiterverwaltung und Fremdfirmenmanagement zum Kinderspiel. Auch bei der Organisation und Durchführung von Betriebsbegehungen kann Ihnen die Software helfen. Die Bedienung ist denkbar einfach und funktioniert intuitiv.

Gerne passen wir die Software individuell an Ihre Anforderungen an, wenn sich Ihre Unternehmensstrukturen nur schwer mit einer standardisierten Lösung abbilden lassen. Senden Sie uns einfach eine Anfrage über unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch bei uns. Wir machen Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot!

Sichern Sie sich jetzt eine
30 Tage kostenlose Testphase

=

Weiterempfehlen