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Gefährdungsbeurteilung am Bildschirmarbeitsplatz
Arbeitsschutz

Rund 18 Millionen Arbeitsplätze sind es derzeit in Deutschland, bei denen wir vom „Bildschirmarbeitsplatz“ sprechen. Eine Gefährdungsbeurteilung ist da wahrscheinlich eher unnötig, schließlich sind Beschäftigte bei der Büroarbeit einer deutlich geringeren Unfallgefahr ausgesetzt als beispielsweise in der Werkstatt oder auf dem Bau. In den letzten Jahren sind aber auch psychische und physische Belastungen am Arbeitsplatz zunehmend ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Folglich ist eine Gefährdungsbeurteilung in jedem Unternehmen, das einen oder mehrere Mitarbeiter beschäftigt, Pflicht – so auch am Bildschirmarbeitsplatz. Erfahren Sie hier, welche spezifischen Gefährdungen sich bei der Büroarbeit ergeben und wie Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung am Bildschirmarbeitsplatz am besten vorgehen.

Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplatz 2

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint – auch am Bildschirmarbeitsplatz lauern vielfältige Gesundheitsgefahren, die körperliche und psychische Beschwerden hervorrufen können.

Darum ist eine Gefährdungsbeurteilung am Bildschirmarbeitsplatz sinnvoll

Alle Arbeitgeber, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, die mit der Tätigkeit einhergehenden gesundheitlichen Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen, um entsprechende Schutzmaßnahmen daraus ableiten zu können. Das ist in §5 Arbeitsschutzgesetz schriftlich fixiert. Bei der Büroarbeit mag das auf den ersten Blick übertrieben erscheinen, schließlich existieren hier keine klassischen Unfälle, wie man sie aus dem produzierenden Gewerbe kennt. Dennoch kann auch der Bildschirmarbeitsplatz zu gesundheitlichen Belastungen führen, die es zu vermeiden gilt. Dabei finden nicht nur Arbeitsunfälle und Sicherheitsrisiken Beachtung. Ziel ist es, die Arbeit insgesamt so menschengerecht wie möglich zu gestalten, so dass sich die Mitarbeiter am Bildschirmarbeitsplatz wohl fühlen können. Das kommt nicht nur den Beschäftigten selbst zugute. Auch die Vorgesetzten profitieren von gesunden und motivierten Mitarbeitern, da diese deutlich leistungsfähiger sind und weniger Ausfallzeiten aufweisen. Die Arbeit wird insgesamt wirtschaftlicher gestaltet und Kosten können gesenkt werden.

Gefährdungen am Bildschirmarbeitsplatz

Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung räumt der Gesetzgeber Arbeitgebern jede Menge Spielraum ein. Das gibt Unternehmern die Möglichkeit, die Gefährdungsbeurteilung an die individuellen Gegebenheiten im Betrieb anzupassen.  Grundsätzlich können Sie sich dabei aber an sieben Arbeitsschritten orientieren.

Dabei geht es zunächst darum, die unterschiedlichen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festzulegen und die einzelnen Gefährdungen aufzulisten, mit denen die Beschäftigten dort konfrontiert werden. Spezifische Gesundheitsgefährdungen am Bildschirmarbeitsplatz ergeben sich insbesondere aus körperlichen, visuellen und psychischen Belastungen. So wirkt sich die einseitige Belastung durch die immer gleiche Körperhaltung in sitzender Tätigkeit negativ auf den Schulter-Arm-Bereich und die Hals- und Lendenwirbelsäule aus. Nicht selten sind schmerzhafte Muskelverspannungen und Rückenbeschwerden die Folge. Hinzu kommt die übermäßige Anstrengung für die Augen, die bei der täglichen Büroarbeit Schwerstarbeit leisten müssen. Ungünstige Lichtverhältnisse und störende Blendung erschweren die Arbeit zusätzlich. Betroffene klagen folglich oft über brennende, tränende Augen und Kopfschmerzen. Auch psychische Belastungen sind nicht zu unterschätzen, schließlich können diese ernsthafte Depressionen hervorrufen. Häufige Ursachen sind u.a. Über- oder Unterforderung, hoher Zeitdruck und die Verrichtung eintöniger Tätigkeiten.

Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplatz 3

Ergonomische Büromöbel beugen Fehlhaltungen und daraus resultierenden Rückenschmerzen vor. Solche technischen Schutzmaßnahmen sind immer den organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen vorzuziehen.

Schutzmaßnahmen entwickeln

Wenn Sie alle möglichen Gefährdungen ermittelt haben, müssen Sie diese angemessen beurteilen. Stellen Sie sich dazu die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass die Gefährdung einen Unfall hervorruft und wie gravierend die Folgen wären. Teilen Sie die Gefährdungen anhand dessen in drei Risikoklassen ein: Risikoklasse 1 umfasst nicht akzeptable Risiken mit einer hohen Unfallgefahr, die sofortigen Handlungsbedarf erfordern. Risikoklasse 2 beinhaltet gesundheitliche Belastungen, die mittel- oder langfristig nicht tolerabel und folglich zeitnah zu beseitigen sind. Darunter fällt der Großteil der spezifischen Belastungen am Bildschirmarbeitsplatz. In Risikoklasse 3 besteht nur ein geringer Gesundheitsschaden, dessen Eintreten höchst unwahrscheinlich ist.

Legen Sie nun Schutzmaßnahmen fest, mit deren Hilfe Sie die Gefährdungen der Risikoklassen 1 und 2 bestenfalls beseitigen oder die bestehenden Risiken minimieren. Dabei können Sie sich an dem T-O-P-Prinzip orientieren, das die Durchführung technischer Maßnahmen den organisatorischen vorzieht und erst zuletzt personenbezogene Maßnahmen als Lösung vorschlägt. Dabei umfassen technische Maßnahmen beispielsweise ergonomisch gestaltete Büromöbel und eine optimale Beleuchtung. Bei den organisatorischen Maßnahmen geht es darum, die Arbeitsabläufe so menschengerecht wie möglich zu gestalten. Am Bildschirmarbeitsplatz umfasst das beispielsweise abwechselndes Arbeiten im Sitzen und Stehen und kurze Bildschirmarbeitspausen. Personenbezogene Schutzmaßnahmen beziehen sich meist auf die Durchführung von Schulungen oder dem Tragen Persönlicher Schutzausrüstung. Das ist auch im Büro wichtig, z.B. wenn Reinigungskräfte mit hautreizenden Reinigungsmitteln in Kontakt kommen.

Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Die Ergebnisse Ihrer Gefährdungsbeurteilung müssen Sie schriftlich dokumentieren. Damit ist es jedoch noch nicht getan. Schließlich müssen Sie die getroffenen Schutzmaßnahmen auch auf ihre Wirksamkeit überprüfen. Lassen Sie dabei nicht außer Acht, dass die getroffenen Maßnahmen womöglich auch neue Gefährdungen hervorgerufen haben könnten. Da der Bildschirmarbeitsplatz ein dynamischer Ort ist, der ständigen Änderungen unterworfen ist, ist es wichtig, die Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen aufzufrischen. Das ist insbesondere nach der Einführung neuer Arbeitsabläufe, Geräte und Arbeitsstoffe oder nach der Umgestaltung von Arbeitsbereichen der Fall. Natürlich sind auch diese Ergebnisse zu dokumentieren.

Gefährdungsbeurteilung mit RISK-Project

Viele Arbeitgeber fühlen sich mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung überfordert, wollen den Arbeitsschutz aber trotzdem nicht aus der eigenen Hand geben. Hier kann Ihnen die Arbeitsschutzsoftware RISK-Project wertvolle Hilfe leisten. Neben vielen praktischen Tools hält die Software auch ein Modul zur Gefährdungsbeurteilung bereit, das Sie bei der Durchführung und Dokumentation einer sachgemäßen Gefährdungsbeurteilung unterstützt. Wählen Sie aus zahlreichen Vorlagen aus der Musterdatenbank und passen Sie diese an Ihre individuellen Bedürfnisse an. Die Auswertung erfolgt leicht verständlich in Form eines Ampelsystems. Mit RISK-Project erfüllen Sie Ihre Arbeitnehmerpflichten und wahren ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Überzeugen Sie sich selbst, indem Sie sich Ihren kostenlosen Testzugang noch heute sichern. Wir freuen uns auf Sie!

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