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Arbeitsschutz am Bildschirmarbeitsplatz
Arbeitsschutz

Arbeitsschutz am Bildschirmarbeitsplatz

Immer mehr Menschen arbeiten an einem Bildschirmarbeitsplatz. Im Jahr 2016 belief sich diese Zahl auf etwa 14 bis 16 Millionen von insgesamt 43,4 Millionen Erwerbstätigen – Tendenz steigend.  Obwohl Bildschirmarbeit von großen Teilen der Bevölkerung als eher belastungsarm eingestuft wird, sind deren gesundheitliche Folgen nicht zu unterschätzen.

Immer wieder klagen Beschäftigte über Kopfschmerzen, Beschwerden im Schulter-Nackenbereich und vermindertes Sehvermögen. Um Betroffene bestmöglich zu entlasten, formuliert der Gesetzgeber als Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verschiedene Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Wir erklären, was diese beinhalten und was Arbeitgeber beachten müssen.

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Optimale Bildschirmpositionierung

Von einem Bildschirmarbeitsplatz ist immer dann die Rede, wenn Beschäftigte einen „nicht unwesentlichen Teil“ ihrer Arbeit an einem Bildschirmgerät verrichten. Die sitzende Tätigkeit kann hier ähnlich negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben, wie langes Stehen oder das häufige Heben und Tragen schwerer Gegenstände.

Um ihren Angestellten die Arbeit so angenehm wie nur möglich zu gestalten, sollten Arbeitgeber den Bildschirmarbeitsplatz möglichst ergonomisch gestalten. Die ArbStättV macht hier konkrete Vorgaben, die unbedingt zu beachten sind. Das umfasst zum einen die Positionierung des Bildschirms auf dem Schreibtisch. Müssen Mitarbeiter den Kopf verdrehen, um auf den Bildschirm zu blicken, kann das schnell zu schmerzhaften Verspannungen im Nackenbereich führen.

Darum sind Bildschirm, Tastatur und Bürostuhl gerade am Tisch auszurichten und auf einer Achse anzuordnen. Auch eine zu hohe Aufstellung wirkt schädlich auf die Wirbelsäule. Darum sollten Sie den Bildschirm so aufstellen, dass Beschäftigte bei der Arbeit tendenziell eher leicht nach unten blicken. Wenn die oberste Bildzeile unterhalb der Augenhöhe liegt, ist die Einstellung ideal.

Bildschirmarbeitsplätze müssen so gestaltet sein, dass Beschäftigte auf den Monitor blicken können, ohne sich zu verdrehen. Andernfalls kann es zu Beschwerden im Schulter-Nackenbereich kommen.

Bildschirmarbeitsplätze müssen so gestaltet sein, dass Beschäftigte auf den Monitor blicken können, ohne sich zu verdrehen. Andernfalls kann es zu Beschwerden im Schulter-Nackenbereich kommen.

Sehfreundliche Bildschirmeinstellung

Mindestens genauso wichtig wie die optimale Positionierung ist auch die richtige Einstellung des Monitors. So werden die Augen, denen bei täglicher Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz Höchstleistungen abverlangt werden, geschont. Wenn das menschliche Auge ständig Helligkeitsunterschiede ausgleichen muss, erschwert das die Arbeit deutlich. Schnellere Ermüdung, verminderte Leistungsfähigkeit, Kopfschmerzen und brennende Augen können die Folgen sein.

Achten Sie darum darauf, starke Kontraste zwischen Bildschirmoberfläche und Hintergrund nach Möglichkeit zu vermeiden. Stellen Sie Ihren Mitarbeitern nur entspiegelte Geräte zur Verfügung. Auch die sogenannte Positivdarstellung mit dunkler Schrift auf hellem Untergrund kann die Anpassungsfähigkeit der Augen und eine insgesamt bessere Lesbarkeit fördern.

Dabei sollte der Abstand zwischen Augen und Bildschirm mindestens 50 cm betragen. Damit Buchstaben und Zahlen noch problemlos erkennbar sind, sollten Sie den Bildschirm so einstellen, dass Zeichen mindestens 3 mm groß angezeigt werden.

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Bürogestaltung für besseren Arbeitsschutz am Bildschirmarbeitsplatz

Auch auf die Umgebung am Bildschirmarbeitsplatz geht die ArbStättV ein. Diese muss so gestaltet sein, dass der Arbeitnehmer jederzeit problemlos seine Arbeitshaltung und –bewegung wechseln kann. So will man unnötige Belastungen umgehen. Auch die Beleuchtung sollte so angebracht sein, dass der Kontrast zwischen Monitor und Arbeitsumgebung nicht zu groß ausfällt.

Störende Blendungen, Spiegelungen und Reflexionen gilt es dabei zu vermeiden. Das erreichen Sie beispielsweise dadurch, dass Sie alle Bildschirmarbeitsplätze mit Blickfeld parallel zum Fenster anordnen. Lässt sich eine Aufstellung vor oder hinter einem Fenster nicht umgehen, sind entsprechende Blendschutzvorrichtungen wie Jalousien anzubringen. Nur so schützen Sie Ihre Mitarbeiter effektiv vor direkter Sonneneinstrahlung.

Vermeiden Sie störende Blendungen, Spiegelungen und Reflexionen bei der Bildschirmarbeit. Bei direkter Sonneneinstrahlung kann das Anbringen von Jalousien Abhilfe schaffen.

Vermeiden Sie störende Blendungen, Spiegelungen und Reflexionen bei der Bildschirmarbeit. Bei direkter Sonneneinstrahlung kann das Anbringen von Jalousien Abhilfe schaffen.

Novellierung der ArbStättV

Die Novellierung der ArbStättV ist im Dezember 2016 in Kraft getreten. Daraus ergeben sich für Arbeitgeber im Vergleich zur bisher gültigen Bildschirmarbeitsverordnung jedoch kaum Neuerungen. Eine wesentliche Änderung betrifft vor allem Nutzende von tragbaren Bildschirmgeräten wie Notebooks und Tablets.

Da der Abstand zwischen Augen und Monitor mindestens 50 cm betragen soll, dürfen portable Geräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und Tastatur nur kurzfristig verwendet werden oder wenn die Arbeitsaufgaben an keinen anderen Bildschirmgeräten bearbeitet werden können. Die Haltung, die mit der Nutzung tragbarer Geräte einhergeht, würde auf Dauer die Gesundheit beeinträchtigen und ist somit für die ergonomische Gestaltung eines Bildschirmarbeitsplatzes ungeeignet.

Arbeitsschutz am Bildschirmarbeitsplatz mit RISK-Project

Viele Erwerbstätigen in Deutschland verrichten ihre Arbeit an einem Bildschirmarbeitsplatz. Die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung ist somit zentraler Bestandteil eines gewissenhaften Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Auch bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die aus der Bildschirmarbeit resultierenden physischen und psychischen Gefährdungen unbedingt einzubeziehen.

Dabei kann Ihnen RISK-Project behilflich sein. Die Arbeitsschutz-Software bietet Ihnen umfangreiche Lösungen für sämtliche arbeitsschutzrelevanten Probleme und unterstützt Sie so beispielsweise effektiv bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen haben oder Sie sich für den Erwerb der Software interessieren. Unsere kompetenten Mitarbeiter beraten Sie gerne und freuen sich, Ihnen bei Bedarf einen kostenlosen Testzugang einrichten zu dürfen!

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