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Freistellung von der Arbeit: Wann hat man Anspruch auf Sonderurlaub?
Gesetzliches

Freistellung von der Arbeit: Wann hat man Anspruch auf Sonderurlaub?

Arztbesuch, Behördengang, Familienfeier… die Gründe, weshalb Mitarbeiter eine bezahlte Freistellung von der Arbeit fordern, sind vielfältig. Doch in welchen Fällen muss der Arbeitgeber den Sonderurlaub gewähren? Wir haben die Antworten im Überblick.

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Arztbesuche lassen sich oft nur schwer mit den eigenen Arbeitszeiten in Einklang bringen. Aber muss der Arbeitgeber aus diesem Grund die Freistellung gewähren?

Inhaltsverzeichnis

  1. Arztbesuch während der Arbeitszeit – Was ist erlaubt?
  2. Behördengänge und Gerichtstermine – Ein Grund zur Freistellung?
  3. Sonderurlaub bei familiären Anlässen
  4. Umzug als Grund für bezahlte Freistellung
  5. Muss der Chef Sonderurlaub für die Stellensuche gewähren?
  6. Mit RISK-Project den Sonderurlaub immer im Blick behalten

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Arztbesuch während der Arbeitszeit – Was ist erlaubt?

Arztbesuche während der Arbeitszeit sind von vielen Arbeitgebern nicht gerne gesehen. Doch muss man diese gewähren? Das kann man nicht pauschalisieren. Grundsätzlich gilt ein Arztbesuch aber als private Tätigkeit. Folglich müsste man diesen während der Freizeit wahrnehmen. Oft lässt sich der Arztbesuch aber nur schwer mit der Freizeit vereinen. Eine Freistellung ist somit manchmal unumgänglich. Einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat der Arbeitnehmer trotzdem nur in Einzelfällen. Das ist immer dann der Fall, wenn akute Beschwerden die medizinische Behandlung notwendig machen. Dann greift nämlich §616 BGB. Dieser setzt für die bezahlte Freistellung voraus, dass der Arbeitnehmer „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird“.

Auch wenn Untersuchungen nur während der Arbeitszeit möglich sind, hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Freistellung. Das trifft oft auf Blutabnahmen zu, da diese morgens stattfinden müssen. Vorsorgeuntersuchungen sind zwar aus medizinischer Sicht sehr sinnvoll, aber selten dringlich. Aus diesem Grund müssen Arbeitgeber den Zahnarztbesuch nicht als Grund für eine Freistellung akzeptieren und können vom Beschäftigten verlangen, dass der sich dafür einen Tag Urlaub nimmt. Eine Ausnahme wird bei Schwangeren gemacht. Diesen ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für Vorsorgeuntersuchungen zum Wohle des Kindes zu gewähren.

Behördengänge und Gerichtstermine – Ein Grund zur Freistellung?

Ob Ummeldung oder Antrag eines neuen Personalausweises – spätestens alle paar Jahre steht wieder ein Behördengang an. Oft kollidieren die Öffnungszeiten der Ämter mit den eigenen Arbeitszeiten. Aber genügt das als Grund für eine Freistellung? Nein. Für Behördengänge können Mitarbeiter keine bezahlte Freistellung verlangen. Lediglich bei Gerichtsterminen sind die Beschäftigten freizustellen, wenn diese aussagen müssen. Ist die betroffene Person selbst Angeklagter oder Kläger, entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Freistellung aber wieder.

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Sonderurlaub bei familiären Anlässen

Besondere familiäre Anlässe sind ein Grund zum Feiern – das sieht auch der Gesetzgeber so. Darum besteht bei Hochzeiten, Taufen und Kommunionen ein Recht auf bezahlte Freistellung. Dabei kommt es immer darauf an, wie nah das Verwandtschaftsverhältnis ist. Heiratet das eigene Kind, sollte der Sonderurlaub in jedem Fall gewährt werden. Das gilt übrigens auch, wenn beim Arbeitnehmer selbst die Hochzeitsglocken läuten.

Bei Todesfällen verhält es sich ähnlich. Auch hier entscheidet die Nähe des Verwandtschaftsverhältnisses darüber, wie lange man eine bezahlte Freistellung gewähren sollte. Beim Verlust eines Elternteils sind ein bis zwei Tage üblich, beim eigenen Kind oder dem Ehegatten drei bis vier.

 

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Der Verlust eines nahe stehenden Familienmitglieds ist nur schwer zu verkraften. Aus diesem Grund sollten Arbeitgeber ihren Angestellten bei einem Todesfall in der Familie mehrere Tage Sonderurlaub gewähren.

Umzug als Grund für bezahlte Freistellung

Ob ein Arbeitnehmer im Falle eines Umzugs das Recht auf Sonderurlaub hat, ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Entsprechende Regelungen sind aber mitunter im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung fixiert. Fehlt eine konkrete Angabe dazu, muss der Arbeitgeber die Freistellung nicht gewähren. Viele zeigen sich hier aber kulant, da der Wechsel des Wohnortes meist nicht an nur einem Wochenende zu bewältigen ist. Wurde der Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen an einen anderen Standort versetzt, so dass dieser nun umziehen muss, ist der Sonderurlaub in jedem Fall zu gewähren. Das ist übrigens auch der Fall, wenn der Techniker kommt und der Arbeitnehmer aus diesem Grund zu Hause bleiben muss.

Muss der Chef Sonderurlaub für die Stellensuche gewähren?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern genügend Zeit geben, um nach einer neuen Arbeitsstelle suchen zu können. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer wie gewohnt seinen Arbeitslohn. Das ist in §629 BGB schriftlich fixiert. Dabei ist es übrigens unerheblich, ob das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber oder vom Beschäftigten beendet wurde.

Mit RISK-Project den Sonderurlaub immer im Blick behalten

Wir empfehlen, Regelungen zu bezahlter Freistellung und Sonderurlaub bereits im Arbeitsvertrag zu treffen. So vermeiden Sie unnötigen Stress im Falle eines Rechtsstreits. Damit Sie über den Sonderurlaub Ihrer Mitarbeiter stets den Überblick behalten, können Sie die Hilfe einer speziellen Software in Anspruch nehmen. Auch RISK-Project verfügt über ein Modul zur Mitarbeiterverwaltung, in dem Sie alle relevanten Informationen übersichtlich in der Personalakte des jeweiligen Mitarbeiters eintragen und um einen Dateianhang ergänzen können. Gerne legen wir Ihnen einen kostenlosen Testzugang an, damit Sie sich in Ruhe von den zahlreichen Vorteilen unserer Arbeitsschutzsoftware überzeugen können. Schicken Sie uns dazu einfach eine unverbindliche Anfrage. Die RMS GmbH freut sich auf Sie!

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