Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
In vielen industriellen Betrieben, beispielsweise in der verarbeitenden Textilindustrie oder der Chemie, wird regelmäßig mit Gefahrstoffen gearbeitet. Diese chemischen Stoffe stellen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar – und müssen dementsprechend gekennzeichnet sicher gehandhabt werden. Nach Paragraph 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, für jeden im Unternehmen vorhandenen Gefahrstoff eine Betriebsanweisung zu erstellen, die außerdem die Gefährdungsbeurteilung mit einbeziehen muss. Wir erklären, worauf es zu achten gilt und warum die RISK-Project Software dafür perfekt geeignet ist.
Sicher mit Gefahrstoffen umgehen
Mit der RISK-Project Software können Sie ganz einfach eine Übersicht über alle Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb, eine Betriebsanweisung sowie wichtige Informationen zur Unterweisung Ihrer Mitarbeiter erstellen.
Kontakt aufnehmenSo sind Betriebsanweisungen gegliedert
Der Zweck von Betriebsanweisungen ist die Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten. Daher hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Anweisung für alle Mitarbeiter verständlich ist. Gemäß TRGS 555, der 555. Technischen Regel für Gefahrstoffe, sind Betriebsanweisungen in die folgenden Bereiche gegliedert:
- Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit
- Gefahrstoffe (Bezeichnung)
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrfall
- Erste Hilfe
- Sachgerechte Entsorgung
Der Arbeitgeber hat bei vorhandenen Gefahrenstoffen zuallererst eine Gefährdungsbeurteilung anzufertigen. Diese kann auch von einem externen Experten angefertigt werden. Wurden Gefahrstoffe isoliert, so müssen Sicherheitsdatenblätter über die wichtigsten Eigenschaften vorhanden sein, Warnzeichen angebracht werden und die Gefahrstoffe gekennzeichnet werden. So wird sichergestellt, dass Mitarbeiter über Gefahren Bescheid wissen. Sie wissen, welche Verletzungen sich zugezogen werden können, wie erste Hilfe zu leisten ist und wie ganz grundsätzlich im Gefahrenfall zu reagieren ist.
Gefahrstoffe erkennen und richtig kennzeichnen
Zur Erkennung von Gefahrstoffen liegen mehrere GHS-Kennzeichnungen vor, die auf verschiedene gefährliche Eigenschaften hinweisen. Das Piktogramm weist auf die entsprechende Gefahr hin und muss von Mitarbeitern identifizierbar sein. Die Gefahreigenschaften sollten sich in der Betriebsanweisung befinden. Seit Anfang Dezember 2010 müssen Stoffe und ab Anfang Juni 2015 auch Gemische aufgrund der EU-GHS-Verordnung mit besagter Kennzeichnung ausgestattet werden. Diese lauten wie folgt:
- GHS01: Explodierende Bombe – instabile explosive Stoffe
- GHS02: Flamme – entzündbar, selbsterhitzungsfähig
- GHS03: Flamme über einem Kreis – entzündend wirkend
- GHS04: Gasflasche – Gase unter Druck
- GHS05: Ätzwirkung – Auf Metalle korrosiv wirkend, hautätzend, schwere Augenschädigung
- GHS06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen – akute Toxizität
- GHS07: dickes Ausrufezeichen – hautreizend, augenreizend
- GHS08: Gesundheitsgefahr – diverse Gesundheitsgefahren
- GHS09: Umwelt – gewässergefährdend
Gefahrstoffe organisieren mit RISK-Project
Mit der RISK-Project Software ist die Erstellung einer solchen Betriebsanweisung ganz einfach. Dank unserer ausführlichen Datenbank, die bereits über Vorlagen mehrerer biologischer Arbeitsstoffe verfügt, findet alles online statt. So behalten Sie besser den Überblick und sparen unnötigen Papierkram.
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