Rückrufservice wir melden uns !

Sie möchten, dass wir Sie zurückrufen? Schicken Sie uns einfach Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie so bald wie möglich zurück.

=
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
Arbeitsschutz

Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?

Kommt es im Betrieb zu einem Arbeitsunfall, stellt sich häufig die Frage, ab wann dieser meldepflichtig ist. Für Arbeitgeber und Beschäftigte ist es daher wichtig zu wissen, welche Ereignisse als Arbeitsunfall gelten und unter welchen Voraussetzungen eine Meldepflicht besteht.

Die RMS GmbH unterstützt Unternehmen mit digitalen Lösungen für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Unsere Arbeitsschutz-Software RISK-Project ermöglicht es Ihnen, Unfälle am Arbeitsplatz strukturiert zu erfassen und notwendige Maßnahmen rechtssicher umzusetzen. Dank der klar aufgebauten Benutzeroberfläche lässt sich die Software einfach und intuitiv bedienen.

Überzeugen Sie sich selbst

Meldepflichtiger Arbeitsunfall: Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches Ereignis mit äußerer Einwirkung während der Arbeit, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führt.
  • Arbeitsunfall vs. Wegeunfall: Ein Wegeunfall ist ein Arbeitsunfall auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit.
  • Meldepflicht: besteht ab mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit oder bei tödlichen Unfällen (§ 193 SGB VII).
  • Nach dem Arbeitsunfall: Erste Hilfe leisten, Arbeitgeber informieren, Unfall dokumentieren und ggf. Arzt aufsuchen.
  • Dokumentationspflicht im Verbandbuch: Alle Unfälle und Erste-Hilfe-Leistungen müssen dokumentiert werden.

 

Was ist ein Arbeitsunfall?

Wenn eine versicherte beschäftigte Person infolge oder während ihrer Arbeit ein plötzliches Ereignis erleidet, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führt, spricht man von einem Arbeitsunfall.

Typische Beispiele sind:

  • Stürze, z.B. auf einer Baustelle,
  • Schnittverletzungen bei handwerklichen Arbeiten,
  • das unbeabsichtigte Einatmen schädlicher Stoffe während der Arbeit.

Wichtig hierbei ist, dass das Ereignis von außen auf den Körper einwirkt. Ereignisse ohne äußere Einwirkung, etwa ein Herzinfarkt, Asthmaanfall oder Krampfanfall, zählen nicht als Arbeitsunfall. Diese werden nämlich durch körperliche Erkrankungen ausgelöst.

Der Begriff Arbeitsunfall beschränkt sich jedoch nicht nur auf Unfälle während der unmittelbaren beruflichen Tätigkeit. Auch Ereignisse im Zusammenhang mit der Arbeit, beispielsweise Unfälle im Home-Office oder Unfälle auf dem Arbeitsweg, fallen darunter. Entscheidend ist, dass die betroffene Person zum Zeitpunkt des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeführt hat.

Arbeitsunfall vs. Wegeunfall: Gibt es einen Unterschied?

Neben dem klassischen Arbeitsunfall im Betrieb gibt es noch eine besondere Form des Arbeitsunfall: den sogenannten Wegeunfall. Dabei handelt es sich um einen Unfall, der auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg passiert. Auch diese Unfälle stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der entscheidende Unterschied liegt also nur im Ort des Geschehens. Während ein Arbeitsunfall typischerweise während der Tätigkeit im Betrieb oder bei dienstlichen Aufgaben passiert, ereignet sich ein Wegeunfall außerhalb des Arbeitsplatzes. Versicherungsrechtlich werden beide Formen jedoch ähnlich behandelt, da sie in engem

Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?

Der Zeitpunkt, ab dem ein Arbeitsunfall gemeldet werden muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage dafür ist § 19 SGB VII. Danach besteht eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, wenn ein Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt. Dies nennt sich auch „Drei-Tage-Regel“. Der Unfalltag selbst wird dabei nicht mitgerechnet.

Neben dieser Regel gibt es auch Fälle, in denen eine Meldung sofort erfolgen muss. Dazu zählen insbesondere tödliche Arbeitsunfälle oder Massenunfälle mit mehreren verletzten Personen. In solchen Situationen müssen die zuständigen Stellen unverzüglich informiert werden.

Die Meldepflicht erfüllt wichtige Funktionen. Zum einen stellt sie sicher, dass Betroffene Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten können. Zum anderen ermöglichen die gemeldeten Daten eine Analyse der Unfallursachen. Auf diese Weise können Gefährdungen im Betrieb erkannt und zukünftige Unfälle verhindert werden.

Arbeiter wird nach einem Arbeitsunfall behandelt.

Die Meldepflicht sichert den Versicherungsschutz sowie Unfall-Prävention durch Ursachenanalyse.

Was ist nach einem Arbeitsunfall zu tun?

Kommt es zu einem Arbeitsunfall, gilt es Ruhe zu bewahren. Folgende Schritte sollten unmittelbar durchlaufen werden. Jede Sekunde kann im Ernstfall Leben retten:

  • Erste-Hilfe: Rufen Sie den Rettungsdienst. Danach steht die Versorgung der verletzten Person im Vordergrund. Erste-Hilfe-Maßnahmen sind unmittelbar nach dem Unfall einzuleiten.
  • Arbeitsunfall melden: Anschließend sollte der Unfall unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet werden.
  • Arbeitsunfall dokumentieren: Nun dokumentieren Sie im Verbandbuch den Unfall. Dieses befand sich früher meist im Verbandskasten, mittlerweile sind sie für gewöhnlich digital verfübgar. Beim Eintrag sollten die folgenden W-Fragen beantwortet werden: Wer? Wann? Wo? Wie?
  • Durchgangsarzt aufsuchen: Diese speziell zugelassenen Ärzte sind auf die Behandlung von Arbeitsunfällen spezialisiert und dokumentieren die Verletzung für die gesetzliche Unfallversicherung. Sie sollten aufgesucht werden, wenn die Verletzung über den Unfalltag hinaus andauert.

Dokumentationspflicht im Verbandbuch

Neben der Meldepflicht gibt es im Arbeitsschutz auch eine gesetzlich vorgeschriebene Dokumentationspflicht. Jede einzelne Erste-Hilfe-Leistung und jeder Arbeitsunfall, egal wie klein, müssen im Verbandbuch festgehalten werden. Diese Pflicht ist in der DGUV Vorschrift 1 geregelt.

Das Verbandbuch dient dazu, Unfälle und Verletzungen im Betrieb nachvollziehbar zu dokumentieren. Auch Ereignisse, die zunächst harmlos erscheinen, sollten eingetragen werden. Sollte es später zu gesundheitlichen Folgeschäden kommen, kann die Dokumentation als wichtiger Nachweis dienen.

Darüber hinaus trägt die systematische Dokumentation zur Prävention bei. Wenn Unfälle und Beinaheunfälle (fast eingetretene Unfälle) regelmäßig ausgewertet werden, lassen sich Gefahrenquellen im Betrieb schneller erkennen. Unternehmen können dadurch gezielt Maßnahmen ergreifen, um ähnliche Ereignisse in Zukunft zu vermeiden.

Mitarbeiterin dokumentiert einen Unfall.

Alle Arbeitsunfälle müssen in das Verbandbuch eingetragen werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Arbeitsunfälle schnell und einfach melden mit dem Verbandbuch PLUS⁺

Früher erfolgte die Eintragung von Arbeitsunfällen in ein physisches Verbandbuch. Das kann die Dokumentation von Arbeitsunfällen in der Praxis jedoch deutlich erschweren – insbesondere, wenn Mitarbeiter im Außendienst oder an verschiedenen Standorten tätig sind.

Unsere Arbeitsschutz-Software RISK-Project bietet für Sie eine einfache Alternative. Mit dem Software Add-on Verbandbuch PLUS lassen sich Arbeitsunfälle digital dokumentieren und verwalten. Einträge können jederzeit und ortsunabhängig vorgenommen werden, beispielsweise über einen Link oder einen QR-Code.

Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch alle erforderlichen Angaben zum Unfallhergang. Gleichzeitig werden sensible Gesundheitsdaten datenschutzkonform gespeichert und nur autorisierten Personen zugänglich gemacht. Darüber hinaus ermöglicht die digitale Dokumentation eine einfache Auswertung von Unfallstatistiken und Beinaheunfällen.

Schon gewusst? Ab dem 1. Januar 2028 können Arbeitsunfälle nur noch digital gemeldet werden. Mit RISK-Project können Sie Ihre Unfallmeldung schnell und einfach direkt in der Software an die zuständige Unfallkasse übermitteln.

Sichern Sie sich jetzt eine
30 Tage kostenlose Testphase

=

 

Weitere Informationen und Einblicke rund um Arbeitsschutz und Digitalisierung finden Sie auch auf Instagram und LinkedIn.

Weiterempfehlen