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Bürokratierückbau im Arbeitsschutz: Der BMAS-Beschluss vom 05.11.2025
Arbeitsschutz

Der Bürokratierückbau im Arbeitsschutz wird seit dem BMAS-Beschluss vom 5. November 2025 bundesweit diskutiert. Ziel ist eine grundlegende Entlastung und Modernisierung im Arbeitsschutz. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (kurz KMU) sollen von unnötigem Verwaltungsaufwand entlastet werden. In diesem Beitrag erklären wir, wie das Konzept zum Bürokratierückbau aussehen soll.

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Modernisierungsagenda des Bundes

Der Beschluss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (kurz BMAS) ist in die Modernisierungsagenda des Bunds eingebettet. Diese wurde von der neuen Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz beschlossen und soll Deutschland insgesamt einfacher, digitaler und somit leistungsfähiger machen.

Auf der Agenda stehen unter anderem folgende Punkte:

  • Verwaltungsprozesse verschlanken
  • Kosten durch Bürokratie senken
  • Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung

Auch der Arbeitsschutz nimmt dabei eine besondere Rolle ein, da er sowohl rechtliche Verpflichtung als auch zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit ist. Im Kabinettsbeschluss vom 5.November 2025 wurde daher für den Arbeitsschutz das sogenannte „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz“ beschlossen. Dieses konkretisiert die Ziele der Modernisierungsagenda für den Bereich des Arbeitsschutzes in operative Maßnahmen.

Darum ist Bürokratierückbau im Arbeitsschutz geplant

Die Notwendigkeit eines Bürokratierückbaus im Arbeitsschutz ergibt sich aus der aktuellen Ausgangslage in vielen Betrieben. Unternehmen sehen sich mit einem komplexen Regelwerk konfrontiert, das eine Vielzahl von Dokumentations-, Melde- und Schulungspflichten umfasst.

Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet dies einen erheblichen administrativen Aufwand, der personelle und finanzielle Ressourcen bindet. Praxisberichte zeigen, dass Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Nachweispflichten oftmals mehrere Wochen Arbeitszeit pro Jahr eines in Vollzeit arbeitenden Arbeitnehmers beanspruchen.

Hinzu kommen Kosten für externe Schulungen und Beratungen sowie die Herausforderung, alle Anforderungen rechtssicher umzusetzen. Gleichzeitig verschärft der Fachkräftemangel die Situation, da qualifiziertes Personal für produktive Aufgaben fehlt, während bürokratische Tätigkeiten zunehmen. Vor diesem Hintergrund soll der Beschluss zum Bürokratierückbau darauf abzielen, Überregulierung abzubauen, ohne den präventiven Kern des Arbeitsschutzes zu schwächen.

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Der BMAS-Beschluss vom 5. November 2025

Mit dem Beschluss vom 5. November 2025 hat das BMAS ein Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz verabschiedet. Dieses ist in drei zeitlich gestufte Pakete gegliedert, die kurz-, mittel- und langfristige Reformmaßnahmen vorsehen.

Allen Schritten liegt das Prinzip zugrunde, Regelungen stärker an tatsächlichen Gefährdungslagen auszurichten, digitale Verfahren auszubauen und Entlastungspotenziale systematisch zu nutzen. Zugleich betont das BMAS, dass das hohe Schutzniveau im Arbeitsschutz in jedem Fall erhalten bleiben und nicht sinken soll.

Grafik der Pakete für den Bürokratierückbau

Paket 1: Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz

Das erste Paket bildet ein Sofortprogramm, dessen Umsetzung bis Ende 2025 vorgesehen war. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen mit direkter Entlastungswirkung für Unternehmen. Dazu gehört die Abschaffung der Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten sowie die Begrenzung auf einen Sicherheitsbeauftragten in Betrieben bis 250 Beschäftigte.

Zudem entfallen bestimmte Beauftragtenfunktionen, beispielsweise beim Fremdfirmeneinsatz. Auch Druckluftbeauftragte sind vor dem Hintergrund der Außerkraftsetzung der Druckluftverordnung nicht länger erforderlich, wobei notwendige Schutzregelungen in bestehende Arbeitsschutzverordnungen zu überführen sind. Ergänzend wurden Formerfordernisse modernisiert, indem die Schriftform durch elektronische Verfahren ersetzt wird.

Aktenordner liegen auf einem Tisch gestapelt

Mit dem BMAS-Beschluss soll der mit dem Arbeitsschutz verbundene oft hohe administrative Aufwand in Unternehmen reduziert werden.

Paket 2: Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen zum Bürokratierückbau

Das zweite Paket des Beschlusses zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz ist für die Initiierung ab 2026 vorgesehen und richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen. Kernbestandteil sind sogenannte KMU-Checks. Mit diesen soll in realen Situationen geprüft werden, wie sich neue Arbeitsschutzregelungen auf kleinere Betriebe auswirken.

Darüber hinaus sieht Paket 2 vor, die bestehenden Präventionsregelungen im Kontext des SGB XII auf Vereinfachungs- und Digitalisierungspotenziale zu überprüfen. In diesem Zusammenhang sollen auch Verfahren der DGUV stärker digital unterstützt und auf mögliche Doppelstrukturen hin untersucht werden, um Abläufe effizienter zu gestalten und Prozesse zu beschleunigen.

Paket 3: Langfristig umsetzbare Maßnahmen zum Bürokratierückbau

Das dritte Paket umfasst weitere Bürokratierückbauvorhaben, die ab 2027 im Laufe der Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Geplant ist ein breiter Dialog mit Sozialpartnern, Kammern, Ländern und weiteren Akteuren, um zusätzliche Vereinfachungen zu identifizieren.

Im Fokus stehen dabei unter anderem die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (umgangssprachlich „Gefährdungsbeurteilung“), Unterweisungen und Arbeitsschutzausschüsse. Ziel ist es, Instrumente zu flexibilisieren und digital zu unterstützen, ohne Abstriche beim Schutzniveau vorzunehmen.

Deutscher Gewerkschaftsbund warnt vor Bürokratieabbau im Arbeitsschutz

Der BMAS-Beschluss stößt nicht nur auf Zustimmung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (kurz DGB) hat frühzeitig vor möglichen Risiken eines zu weitgehenden Bürokratieabbaus im Arbeitsschutz gewarnt.

Aus Sicht der Gewerkschaften bestehe die Gefahr, dass bewährte Präventionsstrukturen geschwächt werden, wenn etwa Sicherheitsbeauftragte in großer Zahl entfallen. Diese fungierten in vielen Betrieben als Ansprechpartner und Frühwarnsysteme für Gefährdungen. Kritisch gesehen wird auch die Abschaffung bestimmter Beauftragtenregelungen in Hochrisikobranchen, wie zum Beispiel dem Baugewerbe, oder die Reduzierung von Dokumentationspflichten. Es wird befürchtet, dass Transparenz und Nachprüfbarkeit verloren gehen könnten.

Der DGB weist darauf hin, dass ein gleichwertiger Arbeitsschutz unabhängig von der Betriebsgröße ein zentrales Gut des deutschen Arbeitsschutzrechts sei. Vor diesem Hintergrund fordert er, Bürokratierückbau nicht mit Deregulierung gleichzusetzen, sondern Entlastung mit intelligenter Prävention und moderner Digitalisierung zu verbinden.

Hier finden Sie das Konzept des BMAS für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz zum Nachlesen.

Weniger Bürokratie im betrieblichen Arbeitsschutz dank RISK-Project

RISK-Project unterstützt Unternehmen bei der digitalen Umsetzung des Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes. Die Software ermöglicht die strukturierte Erstellung und Verwaltung von Gefährdungsbeurteilungen sowie weiterer zentraler Arbeitsschutzdokumente. Unter anderem stehen den Usern die folgenden Funktionen zur Verfügung:

  • Gefährdungsbeurteilung-Software: Erstellen Sie intuitiv mit nur wenigen Klicks rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen für unterschiedliche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche Ihres Unternehmens. Strukturierte Checklisten machen die transparente Dokumentation zum Kinderspiel.
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