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Die REACH-Verordnung und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsschutz
Gesetzliches

Über ein Jahrzehnt beschäftigte sich die EU mit der Neuordnung des Chemikalienrechts. Die letzte Registrierungsfrist der sogenannten REACH-Verordnung endete am 1. Juni 2018 und brachte tiefgreifende Änderungen mit sich. Davon sind nicht nur Hersteller und Inverkehrbringer von Chemikalien betroffen, sondern auch alle Beschäftigten, die beruflich mit diesen Stoffen in Kontakt kommen. Welche Auswirkungen REACH auf den Arbeitsschutz hat, haben wir für Sie in den Blick genommen.

Was ist die REACH-Verordnung?

Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist schon vor einigen Jahren in Kraft getreten, genauer gesagt am 1. Juni 2007. Es handelt sich um eine grundlegende Verordnung für das neue Chemikalienrecht, das ein europaweit einheitliches System zu gefährlichen Stoffeigenschaften vorsieht. Ziel ist es, eine bessere Grundlage für den Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zu schaffen. REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“. Es verpflichtet Hersteller und Importeure, ihre chemischen Stoffe in der zentralen Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur ECHA registrieren zu lassen. Das gilt für alle Stoffe, die in einer Menge von mindestens einer Tonne pro Jahr hergestellt oder in die EU importiert werden. Dazu war bereits eine Vorregistrierung nötig, die ein Jahr nach Inkrafttreten der REACH-Verordnung begann und Herstellern und Verwendern von Stoffen sechs Monate lang die Möglichkeit gab, ihre Stoffe bei der ECHA zu melden.

Es folgte  die Registrierungsphase, in der Stoffe und Stoffgemische nach Menge gestaffelt in einer von drei Registrierungsfristen bei der ECHA registriert werden mussten. Dazu waren neben einem Technischen Dossier auch Informationen zu den entsprechenden Verwendungen erforderlich. Bei Stoffen, die eine Menge von 10 Tonnen pro Jahr überschritten, war zudem ein Stoffsicherheitsbericht einzureichen. Am 31. Mai 2018 endete die letzte Registrierungsfrist. Anwender von Chemikalien sind seitdem nicht mehr dazu berechtigt, mit Stoffen zu arbeiten, die nicht bei der ECHA registriert sind. Ausnahmen gelten jedoch für bestimmte Stoffe wie Recycling- und Zwischenprodukte oder Arzneimittel. Diese sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Sie werden in Anhang IV der REACH-Verordnung explizit aufgeführt.

REACH-Verordnung 2

Die REACH-Verordnung besagt, dass nur Stoffe und Stoffgemische verwendet werden dürfen, die vorab bei der ECHA registriert wurden.

Besonders besorgniserregende Stoffe

Für Chemikalien mit „besonders besorgniserregenden Eigenschaften“ gilt, dass diese identifiziert und auf die Kandidatenliste aufgenommen werden sollen. Dieses Verfahren läuft noch bis 2020. Stoffe, die auf der Kandidatenliste stehen, dürfen Sie weiterhin wie gewohnt herstellen, in Verkehr bringen und verwenden. In unregelmäßigen Abständen werden ausgewählte Stoffe der Kandidatenliste in den Anhang XIV der Reach-Verordnung aufgenommen. Diese dürfen Sie dann nicht mehr ohne besondere Zulassung seitens der ECHA herstellen oder verwenden.

REACH und Arbeitsschutz

Die REACH-Verordnung scheint sich in erster Linie an Händler und Importeure von Chemikalien zu richten. Sie hat aber auch unmittelbare Auswirkungen auf den betrieblichen Arbeitsschutz. Verpflichtungen aus anderen Regelwerken wie der Gefahrstoffverordnung gelten natürlich auch weiterhin. Die REACH-Verordnung erweitert diese aber noch. So dürfen berufliche Anwender Chemikalien fortan nur so verwenden, wie es in Sicherheitsdatenblatt und Stoffsicherheitsbeurteilung vorgesehen ist. Das Sicherheitsdatenblatt hat mit der REACH-Verordnung eine umfassende Erweiterung erfahren und enthält nun auch Angaben zu Risikomanagementmaßnahmen und Verwendungsbedingungen. Weicht der Anwender von den Herstellervorgaben ab, muss er das dem Zulieferer melden und um eine entsprechende Ergänzung bitten. Alternativ kann er dies auch direkt bei der ECHA melden.

Die REACH-Verordnung: Für verbesserte Kommunikation in der Lieferkette

Eines der Hauptziele der REACH-Verordnung besteht darin, den Kommunikationsaustausch entlang der gesamten Liefer- und Nutzerkette zu verbessern. So sind nicht nur Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, den Anwendern mitzuteilen, wie diese mit den jeweiligen Stoffen umzugehen haben. Hat der Verwender während seiner Tätigkeit Kenntnisse über den Stoff bzw. seine Verwendung gewonnen, die von den Herstellerangaben abweichen, muss er dies seinem Lieferanten mitteilen. Das ist insbesondere der Fall, wenn getroffene Schutzmaßnahmen sich als nicht ausreichend erweisen.

REACH-Verordnung 3

Die REACH-Verordnung betrifft auch den Arbeitsschutz unmittelbar. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit Chemikalien.

REACH bietet Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Expositionsszenarien des Sicherheitsdatenblatts dienen Arbeitgebern darüber hinaus als wertvolle Hilfe bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Gefährdungsbeurteilung und REACH-Verordnung verfolgen beide das Ziel, Mensch und Umwelt bestmöglich vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen und eine sichere Verwendung zu gewährleisten. Bedenken Sie jedoch, dass die Expositionsszenarien die Verwendungsbedingungen nur abstrakt beschreiben. Diese müssen für die Gefährdungsbeurteilung an den konkreten Arbeitsplatz und die besonderen Anforderungen vor Ort angepasst werden. Von der Pflicht, Schutzmaßnahmen zu entwickeln und diese auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, entbindet die REACH-Verordnung den Arbeitgeber keinesfalls.

Gefahrstoffmanagement mit RISK-Project

RISK-Project ist eine webbasierte Software, die Ihnen den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz so angenehm wie nur möglich machen will. Dazu gehört auch ein ganzheitliches Gefahrstoffmanagement. RISK-Project ermöglicht es Ihnen, ein Gefahrstoffverzeichnis anzulegen, das sich Ihren individuellen Anforderungen optimal anpassen lässt. Pflegen Sie sämtliche Daten zu den einzelnen Gefahrstoffen in das System ein und ergänzen Sie diese um wichtige Dokumente wie Sicherheitsdatenblätter und Stammdaten. Der integrierte Gefahrenstoffrechner ermöglicht es Ihnen zudem, etwaige Risiken genau kalkulieren zu können. In naher Zukunft werden wir das Software-Modul „Gefahrstoffmanagement“ darüber hinaus um das „Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe“ (EMKG) erweitern. Dabei handelt es sich um ein Bewertungstool, das Sie bei der Beurteilung von Gefährdungen im Umgang mit Gefahrstoffen wirksam unterstützt.

Wenn Sie weitere Frage oder Interesse an RISK-Project haben, können Sie sich jederzeit telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular bei uns melden. Unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter freuen sich, Ihnen weiterzuhelfen und richten Ihnen auf Wunsch gerne direkt einen kostenlosen Testzugang ein!

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