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Mehrarbeit durch Überstunden: Ist das gesund?
Arbeitsschutz

1,8 Milliarden Überstunden machen Arbeitnehmerinnen und –nehmer hierzulande jedes Jahr. Das entspricht 47 Überstunden pro Arbeitnehmer, was die Deutschen zum Europameister im Leisten von Überstunden macht. Bei dieser Vielzahl an Mehrarbeit bleiben gesundheitliche Folgen nicht aus. Erfahren Sie, welche Auswirkungen Überstunden auf die Gesundheit haben können und wie viel Mehrarbeit man seinen Mitarbeitern überhaupt zumuten darf.

Gesundheitliche Belastungen von Mehrarbeit

In vielen Unternehmen gehören Überstunden quasi zum guten Ton. Da wird man schief angeschaut, wenn man den Arbeitsplatz pünktlich verlässt und da wird damit geprahlt, wer im Kalenderjahr schon die meisten Überstunden angesammelt hat. Überstunden tun ja schließlich niemandem weh – oder? Eine Langzeitstudie der Universität Halle-Wittenberg in Kooperation mit der Uni Erlangen-Nürnberg belegt nun, dass schon eine Stunde länger arbeiten pro Woche sich negativ auf die Gesundheit auswirkt. Vor allem die Psyche hat unter der Mehrarbeit zu leiden. Müdigkeit und Erschöpfung bis hin zu depressiven Verstimmungen sind Begleiterscheinungen, die häufig im Zusammenhang mit Überstunden auftreten.

Aber auch von körperlichen Beeinträchtigungen bleiben die Betroffenen nicht verschont. So klagen Angestellte mit einem hohen Arbeitspensum oft über Kopf- und Rückenschmerzen. Sogar die Gefahr, an Herz-Kreislauf-Beschwerden zu erkranken kann durch lange Arbeitszeiten wachsen. Das Risiko von Arbeitsunfällen steigt mit sinkender Konzentration und Fehlzeiten häufen sich. Das wirkt sich unmittelbar auf das Unternehmen aus. Da überlastete, müde und kranke Mitarbeiter dem Betrieb mehr schaden als nutzen, liegt es nicht zuletzt im Interesse des Vorgesetzten, die geleisteten Überstunden auf ein zulässiges Minimum zu begrenzen.

Mehrarbeit durch Überstunden

Zu viele Überstunden können krank machen. Darum sollten Angestellte nicht signifikant mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Der Gesetzgeber macht sehr konkrete Angaben dazu, wie viele Überstunden überhaupt zulässig sind. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Hier ist festgehalten, dass an einem Arbeitstag nicht länger als zehn Stunden gearbeitet werden sollte und das auch nur, wenn die Mehrarbeit anschließend mit Freizeit ausgeglichen wird. So sollte die wöchentliche Arbeitszeit im Halbjahresdurchschnitt 48 Stunden nicht überschreiten. Es existieren jedoch branchenspezifische Ausnahmen, z.B. für Service- und Pflegepersonal. Die entsprechenden Bestimmungen entnehmen Sie Ihrem Tarifvertrag. Der Vorgesetzte ist im Übrigen nicht dazu berechtigt, Ihnen Überstunden aufzuzwingen, wenn sich dazu keine entsprechenden Regelungen in Ihrem Arbeits- bzw. Tarifvertrag befinden. Nur in absoluten Notsituationen, die für das Unternehmen existenzbedrohend sind, dürfen Arbeitgeber Mehrarbeit ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers anordnen. Das bildet jedoch die absolute Ausnahme.

Ursachen für Mehrarbeit aufdecken

Die Gründe für die Überstunden sind vielfältig, liegen jedoch oft in den Arbeitsbedingungen. Die wohl häufigste Ursache ist die Personalknappheit. Viel zu viel Arbeit wird auf viel zu wenig Angestellte abgewälzt, die trotzdem gute Arbeiten leisten wollen und sich mehr zumuten, als sie eigentlich bewältigen können. Viele wollen vor ihrem Chef gut dastehen, fühlen sich innerlich zur Mehrarbeit verpflichtet oder leisten aus Angst vor einem Jobverlust mehr Arbeit. Die Betroffenen macht das auf Dauer nicht nur psychisch, sondern auch körperlich krank.

Arbeitgebern sollte folglich daran gelegen sein, die Ursachen für die Überstunden aufzudecken und gemeinsam mit Betriebsrat und Mitarbeitern mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang kommt der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen besondere Bedeutung zu. Sie ermittelt, welchen psychischen Belastungen die Beschäftigten am Arbeitsplatz ausgesetzt sind und identifiziert mögliche Gegenmaßnahmen. Die Arbeitszeitgestaltung sollte dabei immer auch Beachtung finden. RISK-Project leistet Ihnen bei der Erstellung und Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilung wertvolle Unterstützung. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie mehr dazu erfahren wollen. Einer unserer freundlichen und kompetenten Mitarbeiter wird Sie umfassend zu dem Thema beraten und Ihnen auf Wunsch einen kostenlosen Testzugang einrichten.

Mehrarbeit durch Überstunden

Schon jetzt müssen Überstunden dokumentiert werden. Ob elektronisch oder handschriftlich, bleibt den Unternehmen selbst überlassen.

Überstunden müssen erfasst werden

Schon jetzt ist es in Deutschland Pflicht, alle geleisteten Überstunden zu erfassen. Wiederholt stand dieses System mit der Begründung in der Kritik, dass die Erfassung von Überstunden nur sinnvoll sei, wenn man auch die generelle Arbeitszeit festhalte. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 wird die systematische Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter in Zukunft Pflicht. Da der EuGH bislang noch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet hat, ist noch unklar, wann die neue Regelung in Kraft tritt. Auch wie die Zeiterfassung erfolgen soll, lässt der EuGH offen. Er lässt den einzelnen Ländern hier bewusst Spielraum, um auf die nationalen Besonderheiten der EU-Mitgliedsstaaten einzugehen. Ob eine bestimmte Form in Deutschland verpflichtend wird, z.B. die elektronische Zeiterfassung, ist noch nicht absehbar. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Regelung nicht nur der Überwachung der Mitarbeiter, sondern auch deren Gesundheit und Wohlbefinden zugutekommt.

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