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Leitfaden zur Erstunterweisung
News

Neue Mitarbeiter erleiden häufiger Arbeitsunfälle als „alte Hasen“. Da sie den Betrieb noch nicht so gut kennen, ist es wichtig, sie mit allen potenziellen Gefahrenquellen und notwendigen Sicherheitsvorkehrungen vertraut zu machen. Aus diesem Grund ist eine Erstunterweisung zwingend notwendig. Bei uns erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Erstunterweisung wissen müssen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann ist eine Erstunterweisung erforderlich?
  2. Wer ist für die Durchführung der Erstunterweisung verantwortlich?
  3. Welche Inhalte sollen vermittelt werden?
  4. Welche Vorgehensweise ist empfehlenswert?
  5. Was geschieht nach der Unterweisung?
  6. Erstunterweisungen mit RISK-Project verwalten

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Wann ist eine Erstunterweisung erforderlich?

Arbeitgeber sind gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Erstunterweisung verpflichtet. Dabei handelt es sich um eine Unterweisung, die bei der Neueinstellung von Mitarbeitern erforderlich ist, um den Neulingen ein sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten zu lehren und sie angemessen über Gefährdungen am Arbeitsplatz zu informieren. Aber auch bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit spricht man von einer Erstunterweisung.

Wichtig: Die Erstunterweisung muss zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Wechselt ein Mitarbeiter im Unternehmen seinen Arbeitsbereich, ist also noch vor Beginn der neuen Arbeit eine Erstunterweisung fällig.

Leitfaden zur Erstunterweisung 2

Eine Erstunterweisung ist dafür da, neuen Mitarbeitern ein sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten im Betrieb zu vermitteln.

Wer ist für die Durchführung der Erstunterweisung verantwortlich?

Prinzipiell zählt die Erstunterweisung zu den Pflichten des Arbeitgebers. Da dieser aber nicht immer ganz genau über die arbeitsplatzspezifischen Gefahren informiert ist, ist es oft sinnvoll, die Durchführung der Unterweisung auf andere Führungskräfte zu übertragen. Das ist in der Regel der nächste Vorgesetzte, also z.B. der Abteilungs-, Team- oder Gruppenleiter. Dieser kennt den jeweiligen Arbeitsplatz mitsamt seinen spezifischen Gefahren genau und hat darüber hinaus den Vorteil, direkt vor Ort zu sein und das Verhalten der Mitarbeiter im Anschluss an die Unterweisung beobachten und ggf. korrigieren zu können. Zusätzlich können Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützend bei der Erstunterweisung tätig werden. Diese nehmen aber nur eine beratende Funktion ein und sollten niemals alleine die Unterweisung durchführen, da ihnen die entsprechenden Vollmachten und Weisungsrechte fehlen und sie den jeweiligen Arbeitsplatz nicht so gut wie die Vorgesetzten kennen.

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Welche Inhalte sollen vermittelt werden?

Die Erstunterweisung soll neue Mitarbeiter über die betriebsspezifischen Gegebenheiten sowie die damit verbundenen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen aufklären. Dazu werden den Teilnehmern allgemeine und arbeitsplatzspezifische Regelungen vermittelt.

Allgemeine Regelungen beinhalten u.a.:

  • Rechte und Pflichten der Mitarbeiter
  • Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im Brandfall
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen

Arbeitsplatzspezifische Regelungen können folgende Themen behandeln:

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Umgang mit Maschinen
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
    Leitfaden Zur Erstunterweisung 3

    Eine Erstunterweisung setzt sich aus einem allgemeinen und einem arbeitsplatzbezogenen Teil zusammen. Dabei werden generelle und betriebsspezifische Schutzmaßnahmen vorgestellt.

    Welche Vorgehensweise ist empfehlenswert?

    Jeder der einzelnen Themenbereiche kann alleine Gegenstand einer Unterweisung sein oder auch mit anderen Inhalten verknüpft werden. Da gerade in größeren Betrieben eine große inhaltliche Bandbreite zu Arbeitsschutzthemen besteht, kann es sinnvoll sein, die einzelnen Bereiche zusammenzufassen und gemeinsam zu vermitteln. Achten Sie aber unbedingt darauf, die Teilnehmer nicht mit einer zu großen Informationsfülle zu überfrachten. Stattdessen können Sie die Erstunterweisung auch in mehrere kleinere Einzelunterweisungen aufteilen, um den neuen Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, das Gelernte in Ruhe zu verarbeiten.

    Zwar stehen in vielen Unternehmen Besprechungsräume bereit, die sich für die Durchführung der Erstunterweisung anbieten. Verzichten Sie aber dennoch nicht darauf, den Arbeitsplatz zu besichtigen und die Teilnehmer direkt vor Ort mit den Anforderungen vertraut zu machen. Dabei hat es sich als äußerst wirksam erwiesen, den Mitarbeitern einzelne Arbeitsschritte zunächst zu erklären und vorzumachen, ehe diese schließlich selbst aktiv werden können. Da der Mensch nur einen Bruchteil dessen, was er hört, wirklich verinnerlicht, ist es von besonderer Relevanz, die Erstunterweisung so anschaulich wie möglich zu gestalten und die Teilnehmer aktiv in die Unterweisung einzubinden. Schaffen Sie auch genügend Raum, um etwaige Nachfragen zu klären.

    Was geschieht nach der Unterweisung?

    Die Durchführung der Erstunterweisung ist schriftlich zu dokumentieren. Lassen Sie sich dafür die Teilnahme von allen Teilnehmern bestätigen,  um im Schadensfall belegen zu können, dass Sie Ihrer Unterweisungspflicht nachgekommen sind. Vergessen Sie auch nicht, die Unterweisung regelmäßig zu wiederholen, um das Gelernte aufzufrischen. Nach spätestens einem Jahr ist die erneute Unterweisung fällig.

    Erstunterweisungen mit RISK-Project verwalten

    Die webbasierte Arbeitsschutzsoftware RISK-Project unterstützt Sie bei allen Belangen rund um die Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz. So ermöglicht es Ihnen das Softwaremodul Unterweisungen, alle Unterweisungen bequem online zu verwalten und jederzeit abrufen zu können. Lassen Sie sich an anstehende Unterweisungen erinnern und erfüllen Sie damit Ihre Unterweisungspflicht zu hundert Prozent. So wahren Sie absolute Rechtssicherheit. Da die Software nahezu ausfallsicher ist, müssen Sie sich auch um mögliche Datenverluste keinerlei Sorgen machen. Eine Unterweisung kann extrem trocken und eintönig sein. Ob die neuen Mitarbeiter im stundenlangen Frontalvortrag tatsächlich etwas lernen, ist fraglich. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter die vermittelten Inhalte wirklich verinnerlichen und noch dazu Spaß dabei haben. Mit dem interaktiven Balino Quiz geht das ganz einfach online! Kontaktieren Sie uns noch heute, um sich Ihren kostenlosen Testzugang zu sichern. Wir freuen uns auf Sie!

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