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Arbeitsmedizinische Vorsorge: Organisation
Gesetzliches

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Organisation

Ein wichtiges Thema im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die arbeitsmedizinische Vorsorge. Dieser etwas komplizierte Begriff kommt aus der Gefahrstoffverordnung und steht im Wesentlichen für den Aufgabenkatalog eines Betriebsarztes im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Was dieser Katalog beinhaltet, welche Rolle Betriebsärzte einnehmen und wie arbeitsmedizinische Vorsorge bestmöglich praktiziert und organisiert wird, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Betrieblicher Arbeitsschutz ist wichtig

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Wie wird arbeitsmedizinische Vorsorge organisiert?

Grundlegend ist für die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge der Arbeitgeber verantwortlich. Er oder sie beauftragt einen Facharzt, der auf Arbeitsmedizin spezialisiert ist oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führt. Dieser Facharzt wird fachlich Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner (AM) genannt.

Die Position eines Betriebsarztes in einem Unternehmen ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nur durch Ärzte besetzt werden, die über eine entsprechende arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Dazu sind ein abgeschlossenes Medizinstudium sowie eine fünfjährige ärztliche Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin erforderlich.

Darüber hinaus kann ein Facharzt auch die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erwerben. Das setzt die Teilnahme an einem mindestens 360 Stunden umfassenden Kurs voraus, in dem Spezialthemen wie Arbeitspsychologie, Berufskrankheiten, Wirtschaft, Recht und Ergonomie behandelt werden.

Was beinhaltet die arbeitsmedizinische Vorsorge?

Der Aufgabenkatalog eines Arbeitsmediziners beinhaltet umfassende Maßnahmen, die Arbeits- und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen sicherstellen sollen. Dazu gehören die Beurteilung von Arbeitsbedingungen, Belastungen und Gefährdungen mittels einer Gefährdungsbeurteilung.

Beim Erstellen dieser kann Ihnen auch die RISK-Project Software helfen. Die gesetzliche Grundlage schreibt vor, dass der Arbeitgeber nach § 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) „auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen“ hat.

In jedem Unternehmen ist Arbeits- und Gesundheitsschutz von enormer Wichtigkeit – und sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehört auch arbeitsmedizinische Vorsorge.

In jedem Unternehmen ist Arbeits- und Gesundheitsschutz von enormer Wichtigkeit – und sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehört auch eine arbeitsmedizinische Vorsorge.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ergibt Gefährdungen: Was nun?

Ergeben sich aus dieser Beurteilung potenzielle Gefährdungen, so ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, diese zu beseitigen und für einen sicheren Arbeitsplatz im Sinne der Mitarbeiter zu sorgen. Im Idealfall beseitigt der Arbeitgeber diese Gefahren nicht nur – besser ist es, wenn er oder sie Empfehlungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen folgt.

Anschließend sollten die Beschäftigten über entdeckte Gefahren aufgeklärt und beraten werden, um sie zu vermeiden. Nimmt der Chef des Unternehmens die Position des Betriebsarztes selbst ein, so ist das für Betriebe ein zeitsparendes Unterfangen. Arbeitsmedizinisch begründete Empfehlungen zur Verbesserung von Arbeitsplätzen müssen nicht vorher mit dem Chef abgesprochen werden – er spricht sie einfach mit sich selbst ab. So kann betrieblicher Gesundheitsschutz einfacher fortentwickelt werden.

Gibt es Beschwerden oder Bitten seitens der Mitarbeiter, zum Beispiel zum Thema Lärmschutz oder Gehörschutz, so ist es die Aufgabe des Betriebsarztes, sich darum zu kümmern. Sind jedoch spezielle Geräte oder Kenntnisse erforderlich, zum Beispiel im medizinischen Bereich bei Röntgengeräten, so dürfen entsprechende Spezialisten vom verantwortlichen Betriebsarzt hinzugezogen werden.

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Unterstützung beim Arbeitsschutz mit RISK-Project

Was tun, wenn niemand im Betrieb über die Ausbildung verfügt? Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ein externer Betriebsarzt wird bestellt oder eine ausgewählte Person aus dem Unternehmen muss die Ausbildung absolvieren. Bei beidem kann RISK-Project Ihnen behilflich sein. Kontaktieren Sie uns gerne und wir kümmern uns um Ihr individuelles Anliegen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Mit unserer Arbeitsschutz-Software RISK-Project können Sie außerdem bequem und übersichtlich Ihre Mitarbeiterverwaltung, das Gefahrstoffmanagement und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen verwalten und dokumentieren. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu unseren Angeboten oder erstellen Ihnen einen kostenlosen Testzugang. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

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