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Arbeitskleidung vs. Schutzkleidung: Das sind die Unterschiede
Arbeitsalltag

Neben der Privatkleidung, die man auch im Alltag trägt, gibt es einige weitere Formen der Kleidung im Bezug auf den Arbeitsplatz. Doch was genau ist der Unterschied zwischen Arbeitskleidung, Berufskleidung und Schutzkleidung? Diese Begriffe werden häufig verwechselt oder gleichgesetzt. In einigen Tätigkeitsbereichen ist der Unterschied jedoch maßgebend. Wir erklären, wie sich Arbeitskleidung und Schutzkleidung unterscheiden.

RISK-Project informiert Sie über die korrekte Schutzkleidung und wann sie zwingend erforderlich ist.

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Arbeitskleidung, Berufskleidung und Dienstkleidung

Zur Arbeitskleidung gehören im weiteren Sinne auch Berufskleidung, Dienstkleidung und Schutzkleidung. Arbeitskleidung im engeren Sinne dient jedoch in erster Linie dem Schutz der Privatkleidung des Arbeitnehmers. Sie ersetzt oder bedeckt diese. In diesem Sinne dient Arbeitskleidung auch in keinster Weise dazu, den Mitarbeiter zu schützen. Der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, welche Kleidung er auf der Arbeit anziehen will. Die Kosten dafür muss er folglich auch selbst tragen.

Etwas anders verhält es sich mit der Berufskleidung. Dabei handelt es sich um Kleidung, die sich in bestimmten Berufen als besonders zweckmäßig erwiesen hat oder in einer bestimmten Branche üblich ist. Das kann zum Beispiel der Anzug bei Bankangestellten oder die Kochjacke in der Gastronomie sein. Für Anschaffung und Reinigung ist in der Regel auch hier der Arbeitnehmer verantwortlich.

Dienstkleidung kommt vor allem in bestimmten Berufen des öffentlichen Dienstes vor, vornehmlich dann, wenn die Bediensteten eindeutig an ihrer Kleidung erkennbar sein müssen. Typische Beispiele für Berufe, in denen man Dienstkleidung in Form von Uniformen trägt, sind Polizisten und Feuerwehrleute. Die Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung ist in zahlreichen Tarifverträgen verankert, kann aber auch aus Unfallverhütungsvorschriften oder Betriebsvereinbarungen hervorgehen. Wer die damit einhergehenden Kosten übernehmen muss, ist nicht eindeutig geregelt. Manchmal finden sich konkrete Angaben dazu im Arbeitsvertrag. Ist dies nicht der Fall, ist die Entscheidung unter Berücksichtigung von Kostenhöhe, Arbeitsentgelt und Möglichkeit der privaten Nutzung zu fällen.

Arbeitskleidung Vs Schutzkleidung 2

Die Arbeitskleidung dient dem Schutz der Privatkleidung. Durch eine einheitliche Berufskleidung kann der Kunde das Personal außerdem besser erkennen.

Was versteht man unter Schutzkleidung?

Auch die Schutzkleidung fällt im weiteren Sinne in den Bereich der Arbeitskleidung. Von der Arbeitskleidung im engeren Sinne unterscheidet sie sich jedoch maßgeblich. Wie der Begriff bereits vermuten lässt, dient die Schutzkleidung nämlich vorrangig dem Schutz des Arbeitnehmers. Je nach Arbeitsplatz kann diese ganz verschiedene Schutzfunktionen beinhalten. Sie soll den Mitarbeiter bestmöglich vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz bewahren. Schutzkleidung zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA).

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Mitarbeiter im Bezug auf den Umgang mit der Schutzkleidung ausführlich zu unterweisen. Das ist nicht zuletzt deshalb so wichtig, weil Schutzkleidung nicht gleich Schutzkleidung ist. So umfasst der Begriff neben Flammschutzanzügen und Chemikalienschutzanzügen auch Schutzanzüge gegen Kälte und Maschinenschutzanzüge. Auch Wetterschutzkleidung oder Warnkleidung sind Teil der Persönlichen Schutzausrüstung.

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Wahl der Schutzkleidung

Bevor die Schutzkleidung zum Einsatz kommt, muss diese zuerst in einem Prüflabor auf verschiedene Eigenschaften untersucht werden. Anschließend erhält die Kleidung in der Regel eine entsprechende Zertifizierung. Ob überhaupt Schutzkleidung in Ihrem Betrieb getragen werden muss und welche Schutzkleidung dabei zum Einsatz kommen sollte, müssen Sie im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vorab ermitteln. Dabei müssen sämtliche Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in den Blick genommen werden.

RISK-Project führt Sie Schritt für Schritt durch die Gefährdungsbeurteilung. Dabei können Sie wahlweise aus einer der zahlreichen Vorlagen aus der Musterdatenbank wählen oder auch ein komplett eigenes Dokument erstellen. Die Bedienung der Software ist intuitiv und leicht verständlich. So sorgen Sie nicht nur für maximale Sicherheit Ihrer Beschäftigten, sondern sind auch rechtlich garantiert auf der sicheren Seite.  Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich für die Gefährdungsbeurteilung mit RISK-Project interessieren. Gerne informieren wir Sie auch über die zahlreichen weiteren Funktionen der Software. So können Sie z.B. auch Betriebsanweisungen selbst erstellen und Ihre Mitarbeiter so auf das Tragen von Schutzkleidung hinweisen. Bei Interesse legen wir Ihnen auch gerne direkt einen kostenlosen Testzugang an.

Arbeitskleidung vs Schutzkleidung 3

Die Schutzkleidung schützt den Arbeitnehmer vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz. Die Schutzfunktionen variieren je nach Tätigkeitsbereich.

Sind Arbeits- und Schutzkleidung verpflichtend?

Der Einsatz von Arbeits- oder Berufskleidung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitgeber kann also selbst entscheiden, ob er diese einführen will oder nicht. Die Schutzkleidung hingegen ist verpflichtend. Ist das Gefahrenrisiko in einem bestimmten Tätigkeitsbereich sehr hoch und eine geeignete Schutzkleidung gesetzlich verlangt oder deren Verwendung basierend auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung notwendig, so muss der Arbeitgeber diese anschaffen. Die Kosten für die Schutzkleidung werden dann auch vom Arbeitgeber übernommen.

Gleichzeitig sind die Arbeitnehmer aber auch dazu verpflichtet, die Schutzkleidung gewissenhaft zu tragen und ihren Vorgesetzten umgehend über eventuelle Beschädigungen in Kenntnis zu setzen. Das gehört zu den Pflichten der Beschäftigten gemäß §15 ArbSchG.

Die Pflege der Schutzkleidung

Bei der Pflege der Schutzkleidung müssen einige Regeln beachtet werden. Im Unterschied zu Arbeits-, Berufs- und Dienstkleidung muss der Arbeitgeber sich um die ordnungsgemäße Reinigung der Kleidung kümmern. Dem Arbeitnehmer ist dies meist sogar vollständig untersagt.

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