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Schule in der Corona Pandemie
Gesundheitsschutz

Schule in der Corona Pandemie – Schutzmaßnahmen

Seit Beginn der Corona Pandemie Anfang des Jahres hat sich der Schulalltag für Schüler*innen und Lehrer*innen grundlegend verändert. Ständig gibt es neue Schutzmaßnahmen. Oberstes Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Gesundheit aller Beteiligten aufrechtzuerhalten. Das Risiko einer Ansteckung gilt es gut wie möglich zu minimieren. Alle Maßnahmen zielen außerdem darauf ab, die Infektionszahlen in der gesamten Bevölkerung möglichst gering zu halten. Im Folgenden erfahren Sie mehr über mögliche Schutzmaßnahmen, wichtige Instrumente zur Umsetzung sowie die Frage, wie sich Schule zu Zeiten der Corona Pandemie meistern lässt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundlagen für den Gesundheitsschutz in Schulen
  2. Schutzmaßnahmen
  3. Gefährdungsbeurteilung an Schulen
  4. Desinfektionsmittel
  5. Unterweisung
  6. Gefährdungsbeurteilung mit RISK-Project

RISK-Project sorgt ebenfalls für den bestmöglichen Schutz an Schulen.

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Grundlagen für den Gesundheitsschutz in Schulen

Der SARSCoV-2 -Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gilt als Grundlage für den Gesundheitsschutz in Zeiten der Pandemie. Arbeitsschutzrechtliche Anforderungen sind in der SARS-CoV-2 – Arbeitsschutzregel im Detail aufgeführt. Im Bezug auf Schutzmaßnahmen in Schulen liefert der SARS-CoV-2- Schutzstandard Schule entsprechende Informationen. Dieses von der DGUV veröffentlichte Dokument formuliert konkrete branchenspezifische Empfehlungen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen in Schulen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass bei der Umsetzung bestimmter Schutzmaßnahmen stets die landesspezifischen Regelungen gelten. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich bei weiteren Fragen an die zuständigen Gesundheitsämter und -ministerien zu wenden.

Schutzmaßnahmen

In fast allen Lebensbereichen greifen seit Beginn der Corona Pandemie bestimmte Schutzmaßnahmen. In Schulen gibt es besonders viel zu beachten, schließlich kommen hier viele verschiedene Menschen aus unterschiedlichen Haushalten zusammen. Typische Grundmaßnahmen an Schulen während der Corona Pandemie umfassen insbesondere die folgenden Maßnahmen:

  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
  • Tragen von Schutzmasken
  • Digitales Lehren und Lernen
  • Regelmäßiges Lüften
  • Unterricht in unveränderten Kleingruppen
  • Testangebote für Beschäftigte
  • Kennzeichnung von Einbahnwegen
  • Erhöhung der Reinigungsarbeiten
  • Personenbezogene Materialnutzung

Diese und weitere Maßnahmen sollten Teil des jeweiligen schulinternen Hygieneplans sein. Neben der Erstellung oder Anpassung eines solchen Plans können Krisenstäbe zur Kontrolle der Schutzmaßnahmen nützlich sein. Des Weiteren stellt die Gefährdungsbeurteilung auch an Schulen ein geeignetes Instrument dar, um erforderliche Maßnahmen zu identifizieren und einzuführen.

Schule in der Corona Pandemie 2

In Schulen gelten seit Anfang des Jahres eine Vielzahl neuer Schutzmaßnahmen. Das Tragen von Schutzmasken kann dabei helfen, Infektionsketten zu durchbrechen und das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Hygienepläne

Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes und vor dem Hintergrund der Corona Pandemie sind alle Schulen dazu verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen. In den jeweiligen Bundesländern gelten diesbezüglich unterschiedliche Vorgaben. Musterpläne können Abhilfe schaffen.

Krisenstäbe

Krisenstäbe sind hingegen keine Pflicht. Schulinterne Krisenstäbe eignen sich, um die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen zu kontrollieren und die Gefährdungsbeurteilung gegebenenfalls zu aktualisieren. Deshalb wird die Einrichtung eines Krisenstabs grundsätzlich empfohlen.

Newsletter

Der Newsletter beinhaltet Informationen zu neuen Produkten, Aktionen und News.
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Gefährdungsbeurteilung an Schulen

Jeder Arbeitgeber ist im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gesetzlich dazu verpflichtet, anhand einer Gefährdungsbeurteilung die gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz der Arbeitnehmer festzustellen und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Auf den ersten Blick mag eine Gefährdungsbeurteilung bei der Büroarbeit oder an Schulen überflüssig wirken. Sie wird öfter im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Handwerk genannt. Doch auch den Beschäftigten in schulischen Einrichtungen steht ein angemessener Schutz vor gesundheitlichen Gefahren zu. Auch hier ergeben sich gesundheitliche Risiken und Gefahren, die nicht zu unterschätzen sind.

Vor dem Hintergrund der Corona Pandemie hat die Gefährdungsbeurteilung an Schulen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie stellt ein wichtiges Instrument für die Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen dar. Die Gefährdungsbeurteilung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Schulsachkostenträger und der Schulleitung. Die Gefährdungsbeurteilung an Schulen richtet sich nicht ausschließlich an Lehrkräfte und weitere Beschäftigte. Auch die Schüler*innen müssen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden, obwohl diese keine Arbeitnehmer sind.

Ferner ist die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu aktualisieren. In Zeiten der Corona Pandemie, wo das sich ändernde Infektionsgeschehen und neue Erkenntnisse in der Forschung stets neue Schutzmaßnahmen erfordern, ist das wichtiger denn je.

Desinfektionsmittel

Der Anwendung und Lagerung von Desinfektionsmitteln muss in der Gefährdungsbeurteilung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Verwendung von Desinfektionsmittel unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Diese müssen bei der Integration in einen schulischen Hygieneplan unbedingt Beachtung finden. Neben Schutzmaßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes müssen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) berücksichtigt werden. Desinfektionsmittel gelten nämlich als Gefahrstoff. Beim Umgang mit Gefahrstoffen kann RISK-Project Ihnen behilflich sein.

Schule in der Corona Pandemie 3

Der Verwendung von Desinfektionsmittel in Schulen liegen gesonderte Vorschriften vor. Desinfektionsmittel zählen zu den Gefahrstoffen, weshalb bei der Verwendung die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung greifen.

Unterweisung

Voraussetzung für die Wirksamkeit der jeweiligen Schutzmaßnahmen ist eine entsprechende Unterweisung aller am Schulleben beteiligten Personen. Alle Schüler*innen und Beschäftigten sollten über die schulinternen Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln aufgeklärt sein. Der Sachkostenträger und die Schulleitung müssen aktiv dafür sorgen. In Zeiten von Corona kann eine angemessene Unterweisung innerhalb der Einrichtung beispielsweise durch Aushänge oder online auf der Schul-Webseite erfolgen. Alle Beteiligten können und sollten dabei helfen, Schule in der Corona Pandemie so sicher wie möglich zu gestalten.

Gefährdungsbeurteilung mit RISK-Project

RISK-Project ist Ihre Software für ganzheitlichen Arbeitsschutz. Dabei findet natürlich auch das wichtige Thema Gefährdungsbeurteilung hinreichend Beachtung. Mit RISK-Project erstellen Sie Gefährdungsbeurteilungen direkt in der Software, wobei Ihnen verschiedene Instrumente und Tools behilflich sind. So haben wir die Software vor dem Hintergrund der vom Ministerium veranlassten Corona-Maßnahmen um zusätzliche Textbausteine erweitert. Diese ermöglichen es Ihnen, Ihre Gefährdungsbeurteilung in nur wenigen Klicks um die notwendigen Maßnahmen zu erweitern. Damit wird auch die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Schulen zum Kinderspiel.

Gerne legen wir Ihnen einen kostenlosen Testzugang an, mit dem Sie sich selbst von der Qualität der verschiedenen Software-Features überzeugen können. Selbstverständlich können Sie uns bei weiteren Fragen auch jederzeit persönlich kontaktieren. Wir freuen uns schon, von Ihnen zu hören!

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