UV-Schutz auf der Arbeit
Dass Sonnenstrahlung gefährlich ist und Hautkrebs hervorrufen kann, ist allgemein bekannt. Dennoch wird das Thema gerade am Arbeitsplatz weitgehend vernachlässigt. Wir empfehlen Arbeitgebern dringend, auf den Hautschutz ihrer Mitarbeiter Wert zu legen und entsprechend zu handeln. Was hierbei beachtet werden muss, haben wir für Sie zusammengetragen.
Sonneneinstrahlung – die unterschätzte Gefahr
Die Folgen jahrelanger UV-Belastung stellen nach wie vor ein unterschätztes Berufsrisiko dar. Besonders gefährdet sind natürlich Arbeitnehmer, die überwiegend unter freiem Himmel arbeiten; dazu zählen beispielsweise Bau- und Straßenarbeiter, Landwirte, Dachdecker und Briefträger. Diese Berufsgruppen stellen einen nicht geringen Anteil der Erwerbstätigen dar. So kann man davon ausgehen, dass etwa 2,5 Mio. Beschäftigte berufsbedingt bis zu acht Stunden am Tag direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind – erste Schutzmaßnahmen sollten bereits ab einer Strahlungsdauer von 15 Minuten vorgenommen werden.
Vor diesem Hintergrund verwundert es wenig, dass jährlich über 200.000 Patienten alleine in Deutschland neu an Hautkrebs erkranken. Anfang 2015 reagierte der Gesetzgeber erstmals auf diese besorgniserregende Entwicklung, indem bestimmte Formen des hellen Hautkrebses – Plattenepithelkarzinome sowie multiple aktinische Keratosen – erstmals offiziell als Berufskrankheit anerkannt wurden.
Seitdem rückt auch die Notwendigkeit präventiver UV-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz mehr in den Fokus. Nach §3 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für Gesundheitsschutz und Sicherheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz Sorge zu tragen. Auch wenn keine explizite gesetzliche Regelung zu Risiken von UV-Strahlung besteht, sollte es im Interesse eines Unternehmens sein, entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Eine im Vorfeld durchzuführende detaillierte Gefährdungsanalyse ist in diesem Zusammenhang unerlässlich.
Präventive Maßnahmen schützen
Eine Gefährdungsanalyse der Sonneneinstrahlung am Arbeitsplatz ist in der Regel unkompliziert und überschaubar, Schutzmaßnahmen lassen sich meist ohne großen Aufwand umsetzen. So empfiehlt es sich vor allem, durchzuführende Tätigkeiten in schattige Bereiche zu verlagern. Bei Baugerüsten schützen Abdeckungen vor der Sonne, während beim Straßenbau Sonnenschirme Schatten spenden können. Auch für Verkaufsstände im Freien lassen sich schnell und einfach feste Unterstellmöglichkeiten errichten.
Ist eine Umsetzung derartiger technischer Schutzmaßnahmen nicht möglich, sollte zumindest auf die Arbeit in der Mittagssonne verzichtet werden. Hier ist auch auf Schutzkleidung zu achten, wobei bei der vergleichsweise geringen UV-Belastung in Deutschland nicht auf spezielle Textilien zurückgegriffen werden muss. Bereits lange Oberteile und Hosen sowie ein breitkrempiger Hut oder Helm mit Nackenschutz sind ausreichend. Gerade die empfindliche Augenpartie sollte darüber hinaus mit einer Sonnenbrille geschützt werden, um Krankheiten wie der „Schneeblindheit“ vorzubeugen. Körperpartien, die nicht durch Textilien geschützt werden, sollten mit Sonnencreme eingerieben werden. Hier ist auf einen hohen Lichtschutzfaktor sowie wasserfesten Schutz zu achten, da diese bei der oft schweißtreibenden Arbeit länger auf der Haut haften als wasserlösliche Varianten.
Es darf nicht vergessen werden, dass neben der natürlichen solaren UV-Strahlung auch von künstlichen Strahlungsquellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr ausgeht. So sind auch manche Innenbeschäftigte, zum Beispiel Elektroschweißer, gefährdet und sollten sich mit entsprechender Kleidung schützen.
In jedem Fall sollte auf frühe Anzeichen von Hautkrebs geachtet werden. Da der Laie krankhafte Hautveränderungen oft nicht erkennt, sind regelmäßige Screenings beim Dermatologen empfehlenswert.
Unsere erfahrenen Fachkräfte von RISK-Project stehen Ihnen jederzeit bei Fragen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen zur Verfügung. Haben Sie Interesse an unserer Software und unseren Dienstleistungen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind Ihnen gerne behilflich!