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Schutz vor UV-Strahlung bei der Arbeit im Freien
Gesundheitsschutz

Schutz vor UV-Strahlung bei der Arbeit im Freien

Dass Sonnenstrahlung gefährlich ist und Hautkrebs hervorrufen kann, ist allgemein bekannt. Dennoch wird das Thema gerade am Arbeitsplatz  weitgehend vernachlässigt. Wir empfehlen Arbeitgebern dringend, auf den Hautschutz ihrer Mitarbeitenden Wert zu legen und entsprechend zu handeln. Was bei der Arbeit im Freien beachtet werden muss und wie Sie Beschäftigten einen bestmöglichen Schutz vor UV-Strahlung garantieren, haben wir für Sie zusammengetragen.

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Schutz vor UV-Strahlung: Bei Arbeit im Freien ein Muss

Die Folgen jahrelanger UV-Belastung stellen nach wie vor ein unterschätztes Berufsrisiko dar. Besonders gefährdet sind natürlich Beschäftigte, die überwiegend einer Arbeit im Freien. Dazu zählen beispielsweise Bau- und Straßenarbeiter, Landwirte, Dachdecker und Briefträger. Diese Berufsgruppen stellen einen nicht geringen Anteil der Erwerbstätigen dar. So kann man davon ausgehen, dass etwa 2,5 Mio. Beschäftigte berufsbedingt bis zu acht Stunden am Tag direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Erste Maßnahmen für einen Schutz vor UV-Strahlung sollten bereits ab einer Strahlungsdauer von 15 Minuten vorgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund verwundert es wenig, dass Angaben der Techniker Krankenkasse zufolge jährlich über 200.000 Patientinnen und Patienten alleine in Deutschland neu an Hautkrebs erkranken. Anfang 2015 reagierte der Gesetzgeber erstmals auf diese besorgniserregende Entwicklung, indem bestimmte Formen des hellen Hautkrebses – Plattenepithelkarzinome sowie multiple aktinische Keratosen – erstmals offiziell als Berufskrankheit anerkannt wurden.

Seitdem rückt auch die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung bei der Arbeit im Freien mehr in den Fokus. Nach §3 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für Gesundheitsschutz und Sicherheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz Sorge zu tragen. Auch wenn keine explizite gesetzliche Regelung zu Risiken von UV-Strahlung besteht, sollte es  im Interesse eines Unternehmens sein, entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Eine im Vorfeld durchzuführende detaillierte Gefährdungsbeurteilung ist in diesem Zusammenhang unerlässlich.

Schutz vor UV-Strahlung bei Arbeit im Freien

Für Beschäftigte, die überwiegend im Freien arbeiten, sollte für einen angemessen Schutz vor UV-Strahlung gesorgt sein.

Gefährdungsbeurteilung zum Schutz vor UV-Strahlung

Eine Gefährdungsbeurteilung, bei der die Sonneneinstrahlung am Arbeitsplatz Berücksichtigung findet, ist in der Regel unkompliziert und überschaubar. Schutzmaßnahmen lassen sich meist ohne großen Aufwand umsetzen. So empfiehlt es sich vor allem, durchzuführende Tätigkeiten in schattige Bereiche zu verlagern. Bei Baugerüsten schützen Abdeckungen vor der Sonne, während beim Straßenbau Sonnenschirme Schatten spenden können. Auch für Verkaufsstände im Freien lassen sich schnell und einfach feste Unterstellmöglichkeiten errichten.

Personenbezogene Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung

Ist eine Umsetzung derartiger technischer Schutzmaßnahmen nicht möglich, sollte zumindest auf die Arbeit in der Mittagssonne verzichtet werden. Hier ist auch auf Schutzkleidung zu achten, wobei bei der vergleichsweise geringen UV-Belastung in Deutschland nicht auf spezielle Textilien zurückgegriffen werden muss. Bereits lange Oberteile und Hosen sowie ein breitkrempiger Hut oder Helm mit Nackenschutz sind ausreichend. Gerade die empfindliche Augenpartie sollte darüber hinaus mit einer Sonnenbrille geschützt werden, um Krankheiten wie der „Schneeblindheit“ vorzubeugen. Körperpartien, die nicht durch Textilien geschützt werden, sollten mit Sonnencreme eingerieben werden. Hier ist auf einen hohen Lichtschutzfaktor sowie wasserfesten Schutz zu achten, da diese bei der oft schweißtreibenden Arbeit länger auf der Haut haften als wasserlösliche Varianten.

Es darf nicht vergessen werden, dass neben der natürlichen solaren UV-Strahlung auch von künstlichen Strahlungsquellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr ausgeht. So sind auch manche Innenbeschäftigte, zum Beispiel Elektroschweißer, gefährdet und sollten sich mit entsprechender Kleidung schützen.

In jedem Fall sollte auf frühe Anzeichen von Hautkrebs geachtet werden. Da der Laie krankhafte Hautveränderungen oft nicht erkennt, sind regelmäßige Screenings beim Dermatologen empfehlenswert. Die Beschäftigten sollten in regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen auf ihre Rechte und Pflichten, nicht zuletzt in Bezug auf den Schutz vor UV-Strahlung, aufmerksam gemacht werden. Diese Unterweisungen sind auch der ideale Rahmen, um den Arbeitnehmenden nahe zu bringen, wie sie sich selbst bei der Arbeit im Freien am besten vor schädlicher UV-Strahlung schützen können.

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