Hygiene am Arbeitsplatz
Insbesondere im Gesundheitswesen ist die Hygiene am Arbeitsplatz entscheidend. Besonders in Krankenhäusern und Arztpraxen ist der Kampf gegen multiresistente Keime allgegenwärtig. Aber auch im Büro ist eine gute Betriebshygiene vonnöten, um der Ausbreitung schädlicher Keime entgegenzuwirken. Welche Maßnahmen Arbeitgeber für Ihren jeweiligen Betrieb ergreifen können und inwiefern die Betriebshygiene gesetzlich geregelt ist, erklären wir Ihnen hier.
Wirtschaftliche und gesundheitliche Schäden
Von der einfachen Grippe bis hin zur lebensgefährlichen Infektion: Keimherde am Arbeitsplatz können folgenreich sein und kosten den Betrieb jedes Jahr eine Menge Geld. Insbesondere in Krankenhäusern, wo offene Wunden und Patienten mit geschwächtem Immunsystem anfällig für Keime und Krankheitserreger sind, wird eine mangelhafte Betriebshygiene schnell lebensgefährlich. Aber auch im Büro kann die jährliche Erkältungswelle folgenschwer sein und schnell die ganze Belegschaft lahmlegen, was zu großen wirtschaftlichen Einbußen führt.
Keimquellen am Arbeitsplatz: Erkennen und vorbeugen
Die erste und wichtigste Regel für eine gute Betriebshygiene ist das regelmäßige Händewaschen. Nicht nur nach dem Toilettengang sollte eine gründliche Reinigung mit Seife selbstverständlich sein, sondern auch wenn die Hände zuvor gröberen Verschmutzungen ausgesetzt waren, wie etwa nach der Mittagspause. Die derzeit beliebten Handlufttrockner sollte man allerdings gezielt meiden, da diese die Keimzahl sogar noch vermehren! Die effektivere Alternative sind klassische Papierhandtücher, die nach jeder Benutzung gemeinsam mit den jeweiligen Keimen entsorgt werden. Während einer Erkältungswelle sollten die Angestellten zudem unnötigen Körperkontakt, wie etwa das Händeschütteln, vermeiden, da dies nur zu einer zusätzlichen Vermehrung der kursierenden Keime beiträgt.
Neben der Eigenhygiene sollte auch der Hygiene am Arbeitsplatz selbst, sowohl durch den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer, entsprechende Beachtung zukommen. So ist etwa die Betriebsküche ein wahrer Keimherd und sollte regelmäßig gesäubert werden. Auch der Schreibtisch kann durch Eigeninitiative effektiv von schädlichen Keimen befreit werden, etwa durch eine regelmäßige Desinfektion der Tastatur oder des Telefonhörers. Feste Regeln im Betrieb helfen dabei, die hygienische Routine im Betrieb weiter zu verbessern. Ein wöchentlich wechselnder Küchendienst unter den Mitarbeitern sorgt etwa dafür, dass die regelmäßige Säuberung nicht unter den Tisch fällt und sich alle für die Sauberkeit im Betrieb gleichermaßen verantwortlich fühlen.
Regelmäßige Kontrollen für mehr Hygiene am Arbeitsplatz
Je nach Arbeitsplatz ist die betriebliche Hygiene gesetzlichen Maßstäben unterworfen. Hierzu zählen unter anderem die Lebensmittelindustrie und das Gesundheitswesen. Um den hier geltenden Standards gerecht zu werden, sind regelmäßige Eigenkontrollen zusätzlich zu den staatlichen Kontrollen zu empfehlen, um dauerhaft hohe hygienische Standards zu gewährleisten. In solch einem Fall lohnt es sich, einen externen Prüfer zu engagieren, da dieser mögliche Verunreinigungen und Keimquellen fachkundig aufdecken und den Arbeitgeber über effiziente Gegenmaßnahmen sachkundig aufklären kann.
Die RMS GmbH unterstützt Sie bei der Suche nach einem passenden Prüfer gerne. Kontaktieren Sie uns wahlweise telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!