So vermeiden Sie Lärm am Arbeitsplatz
Lärmschwerhörigkeit ist eine der am häufigsten auftretenden Berufskrankheiten in Deutschland. Das Tückische: Gesundheitliche Folgen durch Lärmbelästigung machen sich meist erst Jahre später bemerkbar. Nicht zuletzt sind Lärmschäden irreparabel und können so dauerhaft zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und psychischer Belastung führen. Daher ist der Lärmschutz auch ein wichtiger Punkt jeder betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und sowohl in Arbeitsstättenverordnung als auch Arbeitsschutzverordnung gesetzlich festgeschrieben. Wie genau der gesetzlich geregelte Lärmschutz am Arbeitsplatz aussieht und welche Lärmschutzmaßnahmen besonders effektiv sind, erklären wir Ihnen bei uns im Überblick.
Lärmbelästigung frühzeitig erkennen
Tritt am Arbeitsplatz über einen längeren Zeitraum eine besonders deutliche Lärmbelästigung auf, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem entgegenzuwirken. Übersteigt die Lärmbelästigung 80 Dezibel, müssen die Mitarbeiter zunächst auf die Belästigung hingewiesen und ein entsprechender Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Ab einem Lärmpegel von 85 Dezibel erfolgt eine Kontrolle durch den Arbeitgeber, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter den Lärmschutzmaßnahmen auch wirklich nachkommen. Ein deutlicher Hinweis auf das irreparable Schädigungspotenzial durch Lärmbelästigung ist ebenfalls vorzunehmen.
Um der Schädigung durch Lärm frühzeitig entgegenzuwirken, sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gefragt. Während der Arbeitgeber laut Gesetz dazu verpflichtet ist, die Lärmbelästigung auf eine der Betriebsart angemessene Lautstärke zu reduzieren und falls nötig bauliche wie organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, sollten die Mitarbeiter rechtzeitig auf mögliche Lärmquellen hinweisen. Ein stummes Aussitzen kann sich im Falle einer Lärmbelästigung als gesundheitlich fatal erweisen und ist daher weder für Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zu empfehlen.
Effektiver Lärmschutz für jeden Arbeitsplatz
Ein wichtiger Bestandteil des Lärmschutzes am Arbeitsplatz ist die Gefährdungsbeurteilung. Hier sollte dringend ein Fachmann zurate gezogen werden, der mit entsprechenden Messgeräten die genaue Lärmbelästigung im Betrieb feststellt. Gegebenenfalls kann dieser auch über mögliche Sicherheitsmaßnahmen aufklären und dem Arbeitgeber dabei helfen, den bestmöglichen Lärmschutz für seine Mitarbeiter bereitzustellen. Hierzu zählt eine Bandbreite raumakustischer Maßnahmen, die je nach Arbeitsplatz variieren kann. Wenn im Betrieb mit lauten Maschinen gearbeitet wird, können in diese häufig Kapselungen eingearbeitet werden, die den Lärmpegel reduzieren. Auch baulich vom Rest des Arbeitsplatzes abgegrenzte Areale, in denen lautstarke Arbeiten durchgeführt werden, können zu einer Senkung des Lärmpegels beitragen. Sind diese Mittel ausgeschöpft, sollte den Mitarbeitern darüber hinaus die nötige Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere, wer mit der Bedienung lautstarker Maschinen am Arbeitsplatz betraut ist, sollte für den dauerhaft hohen Lärmpegel entsprechend ausgerüstet sein.
Effektiver Lärmschutz zahlt sich aus
Wer langfristig von der Erfahrung und dem Know-how seiner Mitarbeiter profitieren möchte, sollte sich frühzeitig um einen effektiven Lärmschutz am Arbeitsplatz bemühen. Auf diese Weise werden sowohl gesundheitliche als auch psychische Belastungen vorgebeugt, ohne dass die betriebliche Wirtschaftlichkeit darunter zu leiden hat. Sie möchten eine professionelle Lärmmessung für Ihren Betrieb durchführen lassen?
Unsere Kolleginnen und Kolleginnen von den Büro für Arbeit & Umwelt Managementsystemen GmbH stehen Ihnen in Sachen Lärmschutz jederzeit zur Verfügung. Lassen Sie Lärmmessungen durchführen und sich ausführlich beraten, wie Sie Ihren Betrieb so lärmsicher wie möglich gestalten.